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Ylloh 11.12.08 09:04

Interessante Links: Fotorecht
 
http://www.fotorecht.de/publikatione...sserhaus3.html
http://www.fotocommunity.de/info/Panoramafreiheit
http://www.zooliste.de/

Garion 11.12.08 09:27

Sehr informativ Ylloh! Danke. Jetzt bin ich mir endlich darüber im Klaren, ob ich ein Haus, welches ich schon immer fotografieren wollte, fotografieren darf oder nicht....ich darf! So lange es halt eben von der Straße aus ist, von wo alle anderen Menschen es ebenso gut betrachten könnten.

Knechtruprecht 11.12.08 09:31

@ylloh: Mein Foto, welches der ausschlaggebende Grund ist für dieses Thema, müsste dann aber auch kommerziell nutzbar sein, oder?

Foto

Ylloh 11.12.08 09:33

ja nein, jein, die Urheberrechte des Architekten und des Eigentümers sprechen da noch gegen. Ich sag mal sicher ist sicher, im Zweifelsfall würden die (Rechts-) Kosten auf dem Fotografen lasten.

Fotografieren und kommerziell nutzen sind nochmal zwei verschiedene Paar Schuhe. (Denk mal an ne Werbung von Coca Cola, bei der sie dein Haus abbilden, da willste doch auch was vom Werbe-Geld-Kuchen abhaben oder?)

ach so und der Thread war so oder so geplant ;)

Knechtruprecht 11.12.08 09:34

Ok ich weiß nicht wie die Rechtslage in Belgien ist, aber mit dem Panoramaerlass müsste ich alles abgedeckt haben. Meiner Meinung nach

Schatten 11.12.08 14:26

hmm immer gut wenn man einen Ort hat zum Nachschauen wenn man sich nicht sicher ist ..wegen Urheber ..

Jule. 28.07.10 09:40

Genau der richtige Thread für mich... ich hoffe ich kann meine Frage gleich hier posten ;)

Und zwar.. hab ich Fotos im Zoo Leipzig gemacht und einige auf diversen Plattformen hochgeladen, wie aboutpixel und piqs.de. Bei zweiterem hat mich nun ein User darauf aufmerksam gemacht, dass das eventuell Probleme bereiten würde, und nun bin ich etwas verunsichert.
Mir wurde gesagt, weil piqs.de eine Bilddatenbank ist, von der die Bilder auch kommerziell unter Einhaltung der Lizenzbestimmungen genutzt werden können, und der Zoo (laut www.zooliste.de) nur die nichtkommerzielle Nutzung erlaubt, könnte es angeblich Ärger geben...

Die Sache ist die, dass man meiner Meinung nach nie erkennen würde, um welchen Zoo es sich handelt (oder evtl. sogar freie Wildbahn?), wenn ich Trottel den Ort nicht angegeben hätte :rolleyes:
Nunja. Meine Frage ist jetzt, sollte ich eventuell den Zoo anschreiben und um Erlaubnis bitten, die Bilder dort hochladen zu dürfen? Und wenn ich die Bilder nur in Galerien zeige, dürfte das aber kein Problem geben?

Zooliste:
Fotografieren: erlaubt
Blitzen: erlaubt
Veröffentlichen: erlaubt (nichtkommerziell)
(Bildzuordnung zum Park per Bildtitel erwünscht oder Zusendung des Bildes per Mail an mginzel@zoo-leipzig.de)

lanske 28.07.10 13:46

Ja, schreib den Zoo an und bitte ihn um Erlaubnis.
Ich habe das mit dem Berliner Zoo ebenfalls gemacht und eine entsprechende Antwort bekommen.
Sie wollen als Quelle genannt sein, dann darf ich die Bilder auch zu Werbezwecken einsetzen. Das kann jeder Zoo natürlich selber bestimmen.
Ein ganz fieser Kandidat ist da die Bahn. Die dürfen Dich mit ihrem Hausrecht sogar des Geländes verweisen, wenn Du ohne Erlaubnis irgendetwas fotografierst; dazu haben sie das Recht.
Im Zoo gab es zu Urzeiten mal eine Fotografiererlaubnis, die 50 Pfennige kostete. Dafür durftest Du Bilder für den Privatbesitz machen. Auch keine öffentliche Vorführung (Dias) oder sogar kommerzielle Verwertung war erlaubt ;)

Ylloh 28.07.10 13:47

Veröffentlichen auf der eigneen Seite ist offensichtlich erlaubt.

Zur kommerziellen Verwendung werden sie sicherlich nicht zustimmen - aber fragen kostet ja nichts ;)

Und zum Thema - welcher Zoo ist das. Die Tierpfleger, die die Tiere jeden Tag sehen, werden auch auf einem Bild erkennen, ob es ihr Schützling ist oder nicht ;)

Bergkristall 28.07.10 15:43

Hab da auch mal eine Frage, weiß aber nicht ob sie hierher gehört:
Aus einem Foto das eine Landschaft zeigt und in dem z.B. ein Baum ist, nehme ich mir
einen Ast oder ein Blatt davon und bastel mir einen Brush.
Ist sowas erlaubt oder bekommt man da auch Probleme mit dem Fotorecht?

Gruß
Jörg

Garion 28.07.10 15:54

Ist erlaubt, da du das Bild nicht komplett nutzt und es so verarbeitest, das ein Wiedererkennungswert nicht mehr vorhanden ist.

Bergkristall 28.07.10 15:55

Danke Garion für die Auskunft!:ok:

Gruß
Jörg

Ylloh 28.07.10 16:08

sollte aber von Fall zu Fall abgewogen werden ;)

Garion 28.07.10 16:56

Ja klar. Du kannst zum Beispiel nicht einfach aus einem Kunstwerk eine posende Figur nehmen und die in dein Werk mit einbauen. Bei einem Ast oder einem Blatt eines Baumes wird aber niemand etwas sagen. Vor allem dann nicht, wenn du das so verwurstelst und verstrickst, dass ein Rückschluss auf das Original absolut unmöglich ist. So ungefähr (mit anderen Worten) steht's auch im Gesetz....irgendwo... ;)

Bergkristall 28.07.10 18:09

Danke Holger und Garion für Eure Auskunft!:ok:
Man dürfte praktisch das mit dem Blatt oder Ast machen, aber wenn ich den Kölner Dom oder die betenden Hände von Dürer nehme gibt`s Probleme.

Gruß
Jörg

Garion 28.07.10 18:13

Mit Sicherheit sogar ;)
Auch nicht nehmen sollte man die zerfließenden Uhren... ;)

Bergkristall 28.07.10 18:24

Okay, ist auf alle Fälle interessant zu wissen!
Hat mich einfach mal interessiert, sind zwar schon sehr viel gute Links zu diesen Thema
vorhanden aber von Brushes und Mustern steht da ja nichts drin.
Man könnte sich also leicht in die Nesseln setzten wenn man glaubt aus einen Bild einfach
Brushes, Pattern oder sonstiges herstellen zu können.


Gruß
Jörg

Pywi 28.07.10 18:34

Wenn wir es hier gerade von Brushes haben...

Ich habe einige Brushes auf meinem Rechner, wo ich keine Ahnung mehr habe, woher. Wenn ich die jetzt in einer Grafik verarbeite, sagen wir einmal in ein Scrapbook Template und das dann wiederum anbiete, gratis oder für ein kleines Entgeld. Wie sieht es dann aus?

Garion 28.07.10 18:45

Wenn du mir verrätst was ein Scrapbook ist, dann verrate ich dir ob ich ne Antwort drauf habe oder nicht ;)

Ylloh 28.07.10 21:49

von Brushes, bei denen du die Nutzungsbedingungen nicht (mehr) kennst finger weg, vor allem wenn es kommerzielle Arbeiten sind!

lanske 29.07.10 09:30

Kommerzielle Arbeiten, bei denen auch nur für ein Element unbekannt ist, wer der Urheber ist, sind mehr als bedenklich.
Bei mir hätte eine solche Firma die längste Zeit Aufträge bekommen.

Jule. 29.07.10 12:17

Und wenn ich ein Foto einer Tastatur oder eines USB-Kabels mache, könnten dann Urheberrechte verletzt werden (Hersteller) ? Fotos werden nichtkommerziell genutzt, sondern zur Teilnahme an einem Wettbewerb, in dem "Fotos und Grafiken keinen Nutzungsrechten und Urheberrechten Dritter unterliegen" dürfen...

Oder angenommen ich nehme das Bild eines Laptops und model ihn in Illustrator oder Photoshop in eine durch Pfade realisierte Illustration um (ohne Logo natürlich)?

Bin in letzter Zeit etwas vorsichtig geworden..
Langsam weiß ich nicht mehr, was erlaubt ist und was nicht :( Sollte mich dringend mal umfassend informieren..

lanske 29.07.10 13:39

Sobald Du eine Abbildung eines geschützten Geräts benutzt, machst Du Dich einer Urheberrechtsverletzung strafbar wenn Du es ohne Genehmigung machst.
Nimm mal ein Photo eines Geräts, welches mit "i" beginnt. Du wirst Deine helle Freude damit haben, egal wie sehr Du es verzerrst.

Garion 29.07.10 21:58

Also wenn man es durch Pfade in eine Illustration umwandelt ist das praktisch wie eigens gemalt. Und das ist doch wohl erlaubt! Vor allem, wenn kein Firmenlogo zu sehen ist. Ich meine, ob du nun vorher ein Urheberrechtlich geschütztes Bild als "Vorlage" genommen hast um die passende Form zu bekommen...es ist hinterher eine Zeichnung die eigens angefertig wurde und niemand kann dir nachweisen, dass du diese Zeichnung nach der Vorlage von Foto XY der Marke YZ gemacht hast...oder seh ich das jetzt falsch? Und was ist denn nun eigentlich ein Scrapbook?

Bergkristall 29.07.10 22:55

Hallo Garion,
soviel ich weiß ist ein Scrapbook eine Art Fotoalbum in dem Fotos mit Aufklebern und sonstigen Zeugs das zu den Fotos paßt eingeklebt werden.
Meist erzählt so ein Scrapbook eine Geschichte passend zu den Fotos.
z.B.: Du klebst ein paar Fotos Deines letzten Urlaubs ein und dazu vielleicht eine Postkarte
wo Du warst, ein getrocknete und gepreßte Blume und schreibst ein paar Zeilen dazu,
und schon hast Du ne schöne Scrapbookseite.
Wenn ich was falsches erzähle verbessert mich!

Gruß
Jörg

Jule. 30.07.10 10:15

Jap, einfach mal die Google-Bildersuche benutzen, da findest du einige dieser Scrapbooks ;)

("scrap" engl.= Abfall, "to scrap= etw. ausrangieren" ^^)

Jürgen 1 02.08.10 14:24

Hallo hoffe bin hier richtig??
Habe mir ein Photo von Google bilder geladen weil ich mal eine Portrai retusche versuchen wollte und weiss jetzt nicht (nach langem suchen ) ob ich das bild hier veröffentlichen darf
Ürsprünglich ist es von Photoprofi.de kameratest hier mal der link
http://www.profifoto.de/kameratests/...p45_model.jpeg
Danke

Ylloh 02.08.10 17:29

eher nein, außer auf der Seite steht, dass die Bilder verwendet werden dürfen. Steht das dort nicht, darfst du das auch nicht. Aber zur Not einfach mal eine Mail an die im Impressum genannte Person der Seite, ob das ok ist, das nichtkommerziell zu bearbeiten und in Foren zu Präsentieren - mehr als nein sagen können sie nicht. Für die Nächsten Abeiten dann lizenzfreie Bilder benutzen (siehe Linkliste in meiner Signatur)

Jürgen 1 02.08.10 21:11

Ok Danke für die Antwort
Lieber einmal öfters fragen als probleme zu bekommen
Mfg: Jürgen

Ylloh 03.08.10 08:38

Letztendlich entscheidest du immer selbst, was du machen möchtest - es gibt genug die nach dem Motoo handeln "Wo kein Kläger, da kein Richter" aber ich finde man sollte lieber einmal zu viel vorsichtig sein, als einmal richtig auf die Nase zu fallen...

Jule. 19.08.10 21:26

Ich glaube beinah, das passt jetzt nicht richtig zum Thema- aber deshalb einen neuen Thread eröffnen?

Meine Frage ist diese:
Wenn ich jetzt mit einem Bild, was auch Text enthält, bei einem Wettbewerb teilnehmen möchte und als Teilnahmebedingung festgeschrieben sind:

"Alle Teilnehmer, die einen Design-Entwurf, ein digitales Bild, Bilder oder Illustrationen, Fotos, Cliparts oder andere Bilder, Schnappschüsse, digitale Dateien oder Texte („digitale Inhalte“) einreichen, bestätigen, dass sie alle Rechte sowie Eigentums- und Nutzungsrechte an diesen digitalen Inhalten besitzen und dass sie auch berechtigt sind, die in diesem Abschnitt gewährten Lizenzrechte anzunehmen und [...] bereitzustellen. Alle Teilnehmer bestätigen, dass für die digitalen Inhalte in keiner Weise urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützte Inhalte Dritter genutzt oder kopiert werden oder die digitalen Inhalte aus solchen bestehen und dass aus der Nutzung, Kopieerstellung oder Verteilung der digitalen Inhalte keine Lizenzgebühren oder sonstige Gegenleistungen an Dritte entstehen. "

Ja und mein Text ist nun das Zitat einer Dame, die seid 1982 tot ist (weiß nicht inwiefern das eine Rolle spielt...), verstoße ich dann dennoch gegen die Teilnahmebedinungen?

Oder wie ist das überhaupt mit so Lebensweisheiten, denen man immermal irgendwo begegnet? Darf man die in seinen Werken ohne weiteres verwenden? Auch mit Angabe, von wem das Zitat stammt... :fragen:

Conny 19.08.10 21:47

Hallo Jule

Für alle Texte gelten Copyright-Bestimmungen !!!

Sei es bei Gedichten, Geschichten, Zitate pp. und natürlich auch bei Rezepten.

Gedichte von Schriftstellern, die seit 70 Jahren tot sind, dürfen aber verwendet werden zB. Goethe, Schiller, Dickens und Fontane. Natürlich muss das aber unter dem Text stehen.

Aber auch hier ist Vorsicht geboten: Das Urheberrecht ist vererbbar.

Bei allen anderen lebenden Künstlern muss eine Anfrage erfolgen, ob man die Texte zb. auf der eigenen Homepage veröffentlichen darf. Oder bei deren Erben oder bei dem Verlag, der die Texte veröffentlicht.
Darunter gehört dann „Mit freundlicher Genehmigung“ von …….

Eine Veröffentlichung ist also ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers nicht gestattet.

LG Conny

Jule. 20.08.10 15:41

Okay, alles klar, vielen Dank erstmal :ok:

Conny 09.10.10 01:07

hab noch was gefunden.
Vielleicht braucht einer solche Infos

http://www.zoonar.de/blog/category/fotorecht/

Jule. 16.10.10 10:12

Ich habe gerade ältere Fotos von mir durchgeschaut und bin dabei auf eins gestoßen, das im inneren eines Restaurants entstanden ist. Seitdem spukt mir nun folgende Frage durch den Kopf: dürfte man solche Bilder bei z.B. aboutpixel hochladen, dürften sie also auch kommerziell verwendet werden?

Es handelt sich dabei nur um "Wanddekoration", genauer um solch einen Eberkopf, man sieht weder Personal, noch sonstiges vom Innenraum des Restaurants. Aber andererseits handelt es sich doch dann um das Eigentum anderer? Das wäre vielleicht also etwas anderes, wenn ich selbst so einen Kopf daheim hätte und ihn ablichten würde? :fragen: Ich weiß, komische Frage :emo_biggr Aber ich versuche nur zu verstehen ^^

blindguard 16.10.10 12:53

theoretisch dürftest du das wohl nicht.
andererseits, wenn nicht nachvollziehbar ist und letztlich auch nicht nachweisbar wo die aufnahme gemacht wurde, könntest du es natürlich machen.

Malm 16.10.10 23:45

ja gut....aber irgendwo hörts auch mal auf.

Da dürfte ich auch keine Sraßenlaterne fotografieren und verbauen, da die der Stadt gehört........oder nen Maisfeld -> ohne die Genehmigung vom Bauern "Huber" usw.

blindguard 17.10.10 00:38

dafür gibt es ja die panoramafreiheit, alles was du von einer öffentlichen straße aus knipst (bis auf ein paar ausnahmen) darfst du auch knipsen.
anders eben in gebäuden.

Malm 17.10.10 17:07

hmm...dann dürfte ja rein theoretisch (jetzt nur mal als Beispiel)---kein Gemälde o. Kunstwerk in einem Museum/Kirche usw fotografiert und veröffentlicht werden.

Sowas schwirrt aber massenhaft im Netz rum.

Conny 17.10.10 19:14

stimmt Oli, ohne Genehmigung ist das nicht erlaubt.


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