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Ylloh 11.12.08 10:04

Interessante Links: Fotorecht
 
http://www.fotorecht.de/publikatione...sserhaus3.html
http://www.fotocommunity.de/info/Panoramafreiheit
http://www.zooliste.de/

Garion 11.12.08 10:27

Sehr informativ Ylloh! Danke. Jetzt bin ich mir endlich darüber im Klaren, ob ich ein Haus, welches ich schon immer fotografieren wollte, fotografieren darf oder nicht....ich darf! So lange es halt eben von der Straße aus ist, von wo alle anderen Menschen es ebenso gut betrachten könnten.

Knechtruprecht 11.12.08 10:31

@ylloh: Mein Foto, welches der ausschlaggebende Grund ist für dieses Thema, müsste dann aber auch kommerziell nutzbar sein, oder?

Foto

Ylloh 11.12.08 10:33

ja nein, jein, die Urheberrechte des Architekten und des Eigentümers sprechen da noch gegen. Ich sag mal sicher ist sicher, im Zweifelsfall würden die (Rechts-) Kosten auf dem Fotografen lasten.

Fotografieren und kommerziell nutzen sind nochmal zwei verschiedene Paar Schuhe. (Denk mal an ne Werbung von Coca Cola, bei der sie dein Haus abbilden, da willste doch auch was vom Werbe-Geld-Kuchen abhaben oder?)

ach so und der Thread war so oder so geplant ;)

Knechtruprecht 11.12.08 10:34

Ok ich weiß nicht wie die Rechtslage in Belgien ist, aber mit dem Panoramaerlass müsste ich alles abgedeckt haben. Meiner Meinung nach

Schatten 11.12.08 15:26

hmm immer gut wenn man einen Ort hat zum Nachschauen wenn man sich nicht sicher ist ..wegen Urheber ..

Jule. 28.07.10 10:40

Genau der richtige Thread für mich... ich hoffe ich kann meine Frage gleich hier posten ;)

Und zwar.. hab ich Fotos im Zoo Leipzig gemacht und einige auf diversen Plattformen hochgeladen, wie aboutpixel und piqs.de. Bei zweiterem hat mich nun ein User darauf aufmerksam gemacht, dass das eventuell Probleme bereiten würde, und nun bin ich etwas verunsichert.
Mir wurde gesagt, weil piqs.de eine Bilddatenbank ist, von der die Bilder auch kommerziell unter Einhaltung der Lizenzbestimmungen genutzt werden können, und der Zoo (laut www.zooliste.de) nur die nichtkommerzielle Nutzung erlaubt, könnte es angeblich Ärger geben...

Die Sache ist die, dass man meiner Meinung nach nie erkennen würde, um welchen Zoo es sich handelt (oder evtl. sogar freie Wildbahn?), wenn ich Trottel den Ort nicht angegeben hätte :rolleyes:
Nunja. Meine Frage ist jetzt, sollte ich eventuell den Zoo anschreiben und um Erlaubnis bitten, die Bilder dort hochladen zu dürfen? Und wenn ich die Bilder nur in Galerien zeige, dürfte das aber kein Problem geben?

Zooliste:
Fotografieren: erlaubt
Blitzen: erlaubt
Veröffentlichen: erlaubt (nichtkommerziell)
(Bildzuordnung zum Park per Bildtitel erwünscht oder Zusendung des Bildes per Mail an mginzel@zoo-leipzig.de)

lanske 28.07.10 14:46

Ja, schreib den Zoo an und bitte ihn um Erlaubnis.
Ich habe das mit dem Berliner Zoo ebenfalls gemacht und eine entsprechende Antwort bekommen.
Sie wollen als Quelle genannt sein, dann darf ich die Bilder auch zu Werbezwecken einsetzen. Das kann jeder Zoo natürlich selber bestimmen.
Ein ganz fieser Kandidat ist da die Bahn. Die dürfen Dich mit ihrem Hausrecht sogar des Geländes verweisen, wenn Du ohne Erlaubnis irgendetwas fotografierst; dazu haben sie das Recht.
Im Zoo gab es zu Urzeiten mal eine Fotografiererlaubnis, die 50 Pfennige kostete. Dafür durftest Du Bilder für den Privatbesitz machen. Auch keine öffentliche Vorführung (Dias) oder sogar kommerzielle Verwertung war erlaubt ;)

Ylloh 28.07.10 14:47

Veröffentlichen auf der eigneen Seite ist offensichtlich erlaubt.

Zur kommerziellen Verwendung werden sie sicherlich nicht zustimmen - aber fragen kostet ja nichts ;)

Und zum Thema - welcher Zoo ist das. Die Tierpfleger, die die Tiere jeden Tag sehen, werden auch auf einem Bild erkennen, ob es ihr Schützling ist oder nicht ;)

Bergkristall 28.07.10 16:43

Hab da auch mal eine Frage, weiß aber nicht ob sie hierher gehört:
Aus einem Foto das eine Landschaft zeigt und in dem z.B. ein Baum ist, nehme ich mir
einen Ast oder ein Blatt davon und bastel mir einen Brush.
Ist sowas erlaubt oder bekommt man da auch Probleme mit dem Fotorecht?

Gruß
Jörg


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