Zitat:
Grundsatz
Urheber bleibst Du im deutschen Rechtsraum immer, das Urheberrecht ist (hier) nicht veräußerbar.
Es ist auch falsch, von „Verkauf“ zu sprechen – geht höchstens als Umgangssprache durch, Du lizenzierst nur, sonst nix.
Solange da keine expliziten Exklusivrechte lizenziert wurden, also z. B. keine zeitlichen oder regionalen Einschränkungen ausdrücklich formuliert wurden, kannst Du mit Deinem Bild weiterhin anstellen, was Du willst! Du bist schließlich der „Erschaffer“ und Rechteinhaber.
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Danke für den Text, ich fand ihn sehr hilfreich um die Materie zu verstehen.