§ 52 StGB regelt: Wenn eine Handlung mehrere Gesetze verletzt gibt es nur eine Strafe.
Die wird dann, natürlich, an der Höchstgrenze festgemacht.
Aber es gibt noch andere Beispiele:
http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html
Wobei auch schon allein der Begriff "Raubkopie" ein Schwachsinn ist.
Denn unter Raub versteht man ein Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung.
Die Moral von der Geschicht': klau* keine urheberrechtlich geschützten Werke nicht.
* Auch unwahr. Denn kopieren ist kein Diebstahl.