Thema: Rechtliches Interessantes zum Urheberrecht
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Alt 07.06.13, 10:30
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§ 52 StGB regelt: Wenn eine Handlung mehrere Gesetze verletzt gibt es nur eine Strafe.
Die wird dann, natürlich, an der Höchstgrenze festgemacht.


Aber es gibt noch andere Beispiele: http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

Wobei auch schon allein der Begriff "Raubkopie" ein Schwachsinn ist.
Denn unter Raub versteht man ein Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung.

Die Moral von der Geschicht': klau* keine urheberrechtlich geschützten Werke nicht.

* Auch unwahr. Denn kopieren ist kein Diebstahl.
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Ansel Adams, US-Landschaftsfotograf, war der Meinung daß immer zwei Menschen an einem Foto beteiligt sind: der Fotograf & der Betrachter.

Ein gutes Bild ist: wenn man es länger als einen Augenblick ansieht.
Alles ist schon einmal fotografiert worden - aber noch nicht von mir.
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