Thema: Rechtliches Interessantes zum Urheberrecht
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Alt 24.10.13, 14:28
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Jenny Jenny ist offline
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Hallo!

Das hier kam heute mit dem CleverPrinting-Newsletter:

Zitat:
>>> Das Recht am eigenen Bild - Fotos mit Abbildungen von Personen veröffentlichen

Auf einer Wanderung im Urlaub machen Sie einige Schnappschüsse, auf denen auch einige Personen zu sehen - und zu erkennen sind. Sie veröffentlichen die Fotos auf Ihrer Webseite oder auf Facebook (oder sogar in einer Drucksache) und kurz danach schneit eine Unterlassungserklärung ins Haus... Wissen Sie, ob Sie in der Öffentlichkeit aufgenommene Fotos mit Personen verwenden können, auf denen Personen zu erkennen sind? Auch wenn es sich um grössere Gruppen oder sogar Ansammlungen handelt?

Ein Teil des Persönlichkeitsrechts wird als "Recht am eigenen Bild" bezeichnet. Dieses Recht beinhaltet, dass jeder Mensch selbst bestimmen darf, ob er fotografiert wird oder nicht. Und ob dieses Bild veröffentlicht wird. Ergo: Bilder von Personen dürfen nur mit vorheriger Einwilligung dieser Personen veröffentlicht werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen auf dem Bild zu sehen sind, ob es sich um ein Portrait handelt, oder ob vielleicht nur der Hinterkopf abgebildet ist - ausschlaggebend ist die Tatsache, ob die Person aufgrund der auf dem Foto sichtbaren Merkmale erkennbar ist. Eine Aufnahme von hinten, bei der aber die außergewöhnliche Haarpracht Rückschlüsse auf die aufgenommene Person zu lässt, bedarf also genauso einer Zustimmung wie auch eine nicht erkennbare Person, die vor Ihrem Haus steht, denn auch da kann man auf die Identität rückschliessen.

Etwas anders verhält sich die Lage, wenn die Fotos bei öffentlichen Veranstaltungen aufgenommen werden. Zu solchen öffentlichen Veranstaltungen zählen beispielsweise Fußballspiele im Stadium, Demonstrationen oder Konzerte. Wer an solchen Veranstaltungen teilnimmt, muss damit rechnen, fotografiert zu werden. Menschenmenge ist jedoch nicht gleich Menschenmenge - Aufnahmen in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Fussgängerzonen zählen nicht als Ausnahme, da die Passanten hier nicht willentlich, sondern zufällig zusammentreffen.

Nun hätten Pressefotografen nach dem "Recht am eigenen Bild" Unmögliches zu leisten, und deswegen gibt es weitere Ausnahmen. Handelt es sich um ein sogenanntes Bild der Zeitgeschichte, also Aufnahmen von Politikern, Managern, Künstlern, Schauspielern, Sportlern und noch einigen anderen Personen des öffentlichen Lebens, müssen Sie keine Genehmigung einholen. Bei deren Lebensgefährten oder Kindern gilt die Ausnahme wiederum nicht.

So, das wäre im Groben geklärt. Wer noch mehr im Detail klären und aufklären möchte, dem sei die Website der Kanzlei Marion Janke aus Rostock empfohlen. Die Spezialistin zu den Themen Urheberrecht und Medienrecht erklärt die verschiedenen Rechtsgebiete und deren Regeln wie das Softwarerecht, das Markenrecht oder das Urheberrecht, Fallbeispielen beleben die Informationen. Vielen Dank für diese kostenlos zur Verfügung gestellte und gut verständliche Rechtswissen!

http://www.medienrecht-urheberrecht....d-personenfoto
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Gruß Jenny
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