Sehe ich nicht so. Du bist und bleibst der Urheber - Du vergibst lediglich eine uneingeschränkte Nutzungslizenz. Was anderes wären "Exklusiv-Rechte", wo Du zwar der Urheber bleibst, aber selbst kein Veröffentlichungsrecht mehr behältst.
Dies ist nur meine unmaßgebliche Auffassung und stellt keine Rechtsberatung dar!
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Liebe Grüße, Ludwig
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