Im Zweifel würde ich einfach dort anrufen.
Ich denke es geht aber um die Veröffentlichung und die Bearbeitung, die ja unter Umständen nötig ist. Urheber bist und bleibst Du und kannst die Bilder weiterhin veröffentlichen. Nur wenn Du, wie Ludwig schrieb, das Exklusivrecht. hier hängt dann die Regelung von der Vereinbarung ab. Ich kenne das bisher nur von fotolila, wo Du angeben kannst, dass Du das Bild nur über fotolila vertreibst. Dann bekommst du mehr Geld dafür, aber Du darfst es an anderer Stelle nicht mehr zum Verkauf anbieten. Ob Du es nicht mehr als Deines zeigen darfst glaube ich nicht. bin da aber auch nicht so tief drin.
Ich würde anrufen und fragen, was mit der Passage gemeint ist.
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