Übers Rätselraten seid Ihr aber noch nicht hinausgekommen
Grundsatz
Urheber bleibst Du im deutschen Rechtsraum immer, das Urheberrecht ist (hier) nicht veräußerbar.
Es ist auch falsch, von „Verkauf“ zu sprechen – geht höchstens als Umgangssprache durch, Du lizenzierst nur, sonst nix.
Solange da keine expliziten Exklusivrechte lizenziert wurden, also z. B. keine zeitlichen oder regionalen Einschränkungen ausdrücklich formuliert wurden, kannst Du mit Deinem Bild weiterhin anstellen, was Du willst! Du bist schließlich der „Erschaffer“ und Rechteinhaber.
Juristisch ist diese Formulierung sowieso nicht aussagekräftig, man kann sie aber interpretieren, genau das würde in einem Rechtsstreit auch geschehen: Du erlaubst dem Rechtenehmer, mit dem Photo zu „machen“, was immer er will. Punkt
Lieber Gruß
Rata