Das Recht am eigene Bild hat auch ein paar Einschränkungen: wenn es eine öffentliche Veranstaltung war, auf damit zu rechnen war, dass Fotos geschossen werden, ist die Veröffentlichung ohne Zustimmung möglich, sofern die Person nicht als Individuum herausgestellt wird. Wenn Du quasi nur als Beiwerk in der Menge abgebildet bist, dann kannst Du möglicherweise keine Ansprüche stellen. Anders wäre es, wenn ein Portrait von Dir abgebildet ist, also Deine Person als Hauptaussage des Fotos zu sehen ist. In diesem Fall muss meiner Meinung nach Deine Zustimmung eingeholt werden.
Disclaimer: Dies stellt keine Rechtsberatung dar sondern ist nur meine eigene, unmaßgebliche Meinung zu diesem Thema.
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Liebe Grüße, Ludwig
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