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heikehk 25.09.12 12:53

Na da hab ich doch gleich den Passenden Formbrief gefunden:
http://www.datenschutzbeauftragter-o...d-loschung/38/

Unerwünscht mit leichter Umformulierung wäre doch klasse :)

Hab den Text mal etwas angepasst, weil ich die Briefe weggeworfen habe:
Zitat:

[Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mir, zweimal unaufgefordert eine Aufforderung zugesandt, meine Daten für Ihr Verzeichnis kostenpflichtig einzutragen. Auch gab es meines Wissens bisher zwischen Ihnen und mir keinerlei direkten Kontakt. Ich habe zudem den Eindruck, mit meinen Daten in ihren Systemen erfasst zu sein.

Hiermit fordere ich Sie im Rahmen des §34 BDSG auf
  1. mir unentgeltlich Auskunft zu erteilen, welche Daten über mich bei Ihnen gespeichert sind und zu welchem Zweck (§ 34 I-III BDSG i.V.m. § 6 II, § 28 Abs. 4
  2. mir mitzuteilen, aus welcher Quelle Sie diese Daten erhalten haben (§34 I Nr.1 BDSG),
  3. sofern eine Weitergabe stattfand, mir alle weiteren Empfänger meiner Daten zu nennen (§34 I Nr.2 BDSG),
  4. sofort sämtliche über mich bei Ihnen gespeicherte Daten aus Ihren Beständen zu löschen (§35 II BDSG).
Sollten Sie Daten meinerseits nach dieser Aufforderung nicht löschen mache ich von meinem Auskunftsrecht Gebrauch und fordere Sie auf, mir mitzuteilen welche Daten in Ihren Beständen verbleiben, warum Sie diese weiterhin speichern und wann mit einer Löschung zu rechnen ist. Hinsichtlich solcher Daten bestehe ich auf einer Sperrung der Datensätze gemäß §35 III i.V.m. § 28 IV, § 30 III BDSG.
Eine weitere Zusendung von unerwünschter Werbung an meine Person, sei es per Post, Email etc., untersage ich hiermit. Einer Weitergabe meiner Daten an andere widerspreche ich und widerrufe –soweit überhaupt erteilt- eine eventuelle vorher erteilte Zustimmung mit sofortiger Wirkung.
Für die Erledigung setze ich Frist auf den 14.10.2012.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sehe ich mich leider gezwungen, ohne weitere Kontaktaufnahme, die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG einzuschalten.
Ferner mache ich Sie weiterhin darauf aufmerksam, dass ich bei Nichterteilung oder nur teilweise stattgefundener Erteilung dieser Auskünfte erwäge, durch meinen Rechtsanwalt Auskunftsklage gegen Sie zu erheben.

mit freundlichen Grüßen

uwe367 25.09.12 17:56

Eigentlich keine schlechte Idee Heike, jedoch solltest du DEINE Aufforderung zur Löschung der Daten nicht unterschreiben. Wer weiß auf welche Ideen dieser Verein mit deiner Unterschrift kommen würde. Solchen Leuten ist ist alles mögliche zuztrauen. In diesem Fall würde ich einen Rechtbeistand beauftragen der in deinem Auftrag und Interesse handelt.
So gehst du in jedem Fall sicher dass deine Unterschrift auf keinen Fall für deren Zwecke mißbraucht wird.

Josef17 25.09.12 18:05

Das sieht gut aus, jedoch ist zu beachten was Uwe sagt- wer weiß wo Deine Unterschrift sonst landet.

heikehk 25.09.12 21:00

Klar Jungs ;)
Ich passe auf :ok:

Whistler 28.09.12 15:03

Was für eine miese Art der Abzocke!! Wer nicht so recht weiß, wie er sich gegen so etwas zur Wehr setzen kann, dem kann ich noch die Verbraucherzentrale empfehlen, bei der man unentgeltlich Hilfe bekommt.

Hier mal der Link: http://www.verbraucherzentrale.de/

Ich hoffe bloß, dass ich deren Hilfe nie in Anspruch nehmen muss...

Josef17 28.09.12 16:35

ganz unentgeldlich ist das nicht und man muß sich einen Termin geben lassen, die sind bei uns sehr überlastet. Die Kosten kommen auf das Problem an. Hier sind die Preise für Rechtsberatung mit und ohne Anwalt.
http://www.vz-nrw.de/UNIQ13488427222...&leistung=a028

Ylloh 29.09.12 09:53

Unterschrift braucht man doch cniht, denn Wenn der brief elektronisch unterschrieben ist gibts doch diesen netten Zusatz: elektonisch erstellt - ohne Unterschrift gültig *GG*

uwe367 24.10.12 20:13

Heute Abend auf RTL... Posch gegen die Gewerbeauskunftzentrale. Scheinbar haben sich einige, die auf diese Masche herein gefallen sind, an RTL gewandt. Bin mal gespannt was dabei rauskommt.

Josef17 25.10.12 11:13

Habe schon einen 2.Brief bekommen, wo sie anfragten, ob ich die erste Meldung wohl überasehen hätte. Dem Reisswolf hats geschmeckt.

uwe367 25.10.12 16:53

Den 2. hatte ich vor ein paar Tagen bekommen. Hab ihn komentarlos geschreddert und in die Ablage "P" befördert :emo_biggr .

Aber nun scheints mit solchen Firmen endlich vorbei zu sein denn es wurde wohl ein Grundsatzurteil gesprochen welches besagt dass diese Art von Geschäft irreführend und somit rechtlich nicht gestattet ist.


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