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Polizei stoppt Autofahrer mit 275 Punkten in Flensburg :whistling
http://auto.t-online.de/verkehrsdeli...43559722/index |
§ 276
Verantwortlichkeit des Schuldners Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses, insbesondere aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, zu entnehmen ist. Die Vorschriften der §§ 827 und 828 finden entsprechende Anwendung. |
277
DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte Gruß Jörg |
NGC278 ist eine nur 2 Bogenminuten große 12 mag Galaxie am Rande des lokalen Superhaufens.
http://www.astrode.de/ngc278.htm |
WLAN-Rekord: 279 Kilometer ohne Verstärker
Parabol-Antennen an Linksys-Router In Venezuela haben Netzwerktechniker einen neuen inoffiziellen Weltrekord für die Reichweite von handelsüblicher WLAN-Hardware aufgestellt. Sie überbrückten in den Anden 279 Kilometer mit einer stabilen Richtfunkverbindung, ohne das Signal aktiv zu verstärken. Quelle: http://www.golem.de/0604/44975.html |
280
Nvidia GeForce GTX 280 |
Koran Vers 281:
281. Und fürchtet den Tag, an dem ihr zu Allah zurückkehren müsset; dann wird jeder den vollen Lohn erhalten nach seinem Verdienst; und es soll ihnen kein Unrecht geschehen. intelli |
Zeichen 282 - Ende sämtlicher Streckenverbote
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§ 283 Strafgesetzbuch (StGB)
Bankrott (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit 1. Bestandteile seines Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, beiseite schafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht,............ :) Der musste noch sein..... intelli |
284 500 00 - BLZ Sparkasse Emden
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2=8-6
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Archimedes (287 - 212 v.Chr.)
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CL-289 (Aufklärungsdrohne)
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262123725 : 888555 = 295
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Zeichen 298 Sperrflächen – Sie dürfen von Fahrzeugen nicht benutzt werden.
Sie sind in Bereichen des ruhenden Verkehrs grundsätzlich unzulässig, müssen aber – wenn dennoch vorhanden – gleichwohl beachtet werden, weil die durch sie zum Ausdruck gebrachte Allgemeinverfügung zwar fehlerhaft, aber nicht nichtig ist (OLG Köln VRS 80, 227). |
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300 der Film:
http://de.wikipedia.org/wiki/300_(Film) |
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Griechenland steht mit 302 Milliarden in der Kreide
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Mit 171 "Sachen" über die B 303
Die Stadtsteinacher Polizei hat am Montag auf der B 303 zwischen Untersteinach und Stadtsteinach einen Autofahrer geblitzt, der mit 171 "Sachen" unterwegs war. In drei Stunden mussten zehn Verkehrsteilnehmer beanstandet werden. Neun wurden mit einem Verwarnungsgeld belegt, einer war so schnell, dass ein Bußgeldbescheid auf ihn zukommt: Er war mit 171 Stundenkilometern unterwegs. Das bedeutet 440 Euro Bußgeld und zwei Monate Fahrverbot. http://www.infranken.de/nachrichten/...;art312,126701 |
304 Not Modified - HTTP Fehlermeldung
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Der Peugeot 305 war ein Fahrzeug der Mittelklasse von Peugeot. Er wurde von 1977 bis 1988 produziert und löste den Peugeot 304 ab.
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Die deutsche Bundesstraße 306 liegt in Bayern und führt von Traunstein nach Inzell.
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Die Boeing B-307 Stratoliner des Herstellers Boeing war das erste mit einer Druckkabine ausgestattete zivile Flugzeug, das das Überfliegen von Schlechtwettergebieten sowie die Nutzung größerer Flughöhen ohne Verwendung von Sauerstoffmasken ermöglichte.
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§ 308 BGB
Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit.In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam 1. (Annahme- und Leistungsfrist) eine Bestimmung, durch die sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Annahme oder Ablehnung eines Angebots oder die Erbringung einer Leistung vorbehält; ausgenommen hiervon ist der Vorbehalt, erst nach Ablauf der Widerrufs- oder Rückgabefrist nach § 355 Abs. 1 bis 3 und § 356 zu leisten; 2. (Nachfrist) eine Bestimmung, durch die sich der Verwender für die von ihm zu bewirkende Leistung abweichend von Rechtsvorschriften eine unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Nachfrist vorbehält; 3. (Rücktrittsvorbehalt) die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, sich ohne sachlich gerechtfertigten und im Vertrag angegebenen Grund von seiner Leistungspflicht zu lösen; dies gilt nicht für Dauerschuldverhältnisse; 4. (Änderungsvorbehalt) die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist; 5. (Fingierte Erklärungen) eine Bestimmung, wonach eine Erklärung des Vertragspartners des Verwenders bei Vornahme oder Unterlassung einer bestimmten Handlung als von ihm abgegeben oder nicht abgegeben gilt, es sei denn, dass a) dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eingeräumt ist und b) der Verwender sich verpflichtet, den Vertragspartner bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen; 6. (Fiktion des Zugangs) eine Bestimmung, die vorsieht, dass eine Erklärung des Verwenders von besonderer Bedeutung dem anderen Vertragsteil als zugegangen gilt; 7. (Abwicklung von Verträgen) eine Bestimmung, nach der der Verwender für den Fall, dass eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt oder den Vertrag kündigt, a) eine unangemessen hohe Vergütung für die Nutzung oder den Gebrauch einer Sache oder eines Rechts oder für erbrachte Leistungen oder b) einen unangemessen hohen Ersatz von Aufwendungen verlangen kann; 8. (Nichtverfügbarkeit der Leistung) die nach Nummer 3 zulässige Vereinbarung eines Vorbehalts des Verwenders, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags bei Nichtverfügbarkeit der Leistung zu lösen, wenn sich der Verwender nicht verpflichtet, a) den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und b) Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten. |
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§313 BGB Störung der Geschäftsgrundlage
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann. (2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen. (3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung. |
Das Fallschirmjägerbataillon 314 wurde im September 2002 aufgelöst.
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