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blindguard 20.05.10 03:12

Interessantes zum Urheberrecht
 
Da immer wieder Fragen auftauchen und wir zum einen keinen rechtsberatung durchführen dürfen und können, zum anderen mit der exakten auslegung und der komplexität des urheberrechts oft auch keine verbindlichen aussagen oder entscheidungen treffen können, werden wir zukünftig in diesem thread interessante bereichte oder auch urteile bezüglich des urheberrechts sammeln.

Gerichtsurteile:
Lernvideos & Interviews:
Das Urheberrecht und...
Sonstiges:
Direkt-Infos:
  • Zitat:

    Material mit Copyright-Schutz
    Ein Copyright ist das Recht, die Vervielfältigung einer kreativen Originalarbeit zu kontrollieren, einschließlich der Schaffung von darauf aufbauenden Arbeiten oder Arbeiten, die auf einer Originalarbeit basieren. Alle unsere Produkte, Verpackungen, Anleitungen und Werbematerialien sind durch Copyright weltweit geschützt. Es würde unsere Rechte verletzen, wenn diese Materialien kopiert, gescannt, verteilt oder gedruckt oder in einer Website dargestellt würden. Wir erteilen jedoch auf Anfrage eine begrenzte Erlaubnis, unsere durch Copyright geschützten Materialien für nichtgewerbliche Websites zu scannen und zu kopieren, um sie auf einer Website darzustellen. Um diese Genehmigung zu erhalten, füllen Sie bitte das Formular aus, das unter www.playmobil.com/copyright_approval.html erhältlich ist, und senden Sie es uns per Fax an die Nummer +49-911-9666-120.

    Die Reproduktion von Katalogen und Aufbauanleitungen ist untersagt

    Jede Verwendung von PLAYMOBIL®-Materialien, die durch Copyright geschützt sind, muß eindeutig als Hinweis auf authentische PLAYMOBIL®-Produkte gekennzeichnet sein und darf nicht darauf hinweisen oder andeuten, daß die Website von geobra Brandstätter oder ihren Tochtergesellschaften unterstützt, authorisiert oder anderweitig genehmigt wurde.
  • Zitat:

    Zitat von Advanced Photoshop Ausgabe 12/Dez. 2008
    Grundsätzliches
    Als erste Anlaufstelle im Internet ist eindeutig Google die richtige Wahl. Aber Vorsicht: Die Google – Bildersuche sollte ausschließlich zur Inspiration oder für referenzmaterial verwendet werden, denn das Material ist urheberrechtlich geschützt und darf keinesfalls einfach so verwendet werden. Es kann sehr leicht und schnell passieren, dass eine Abmahnung oder Klage ins Haus flattert, wenn man sorglos mit den Bildrechten anderer Leute umgeht. Gehen Sie also nie davon aus, dass Sie ein Bild verwenden können, nur weil es sich mit einem Rechtsklick speichern lässt. Lesen Sie auf den Websites, auf denen das jeweilige Bild zu finden ist immer das Kleingedruckte beziehungsweise lassen Sie das Abspeichern einfach bleiben, sollten Zweifel bestehen.
    In Deutschland ist das Urheberrecht fest mit dem Urheber, bei Bildern also dem Künstler oder Fotografen, verknüpft. Das Urheberrecht ist ein unveräußerliches Recht, das nicht an andere verkauft oder in anderer Form abgetreten werden kann – es sei denn durch Vererbung im Todesfall. Das bedeutet jetzt aber nicht, dass es einem Künstler verboten wäre, die Fotos eines Fotografen zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist ebenfalls Eigentum des Urhebers, kann aber an andere vergeben werden, indem man es verkauft oder kostenfrei zur Verfügung stellt. Ferner kann die Nutzung vollumfänglich, was jegliche Form der Nutzung erlauben würde, oder eingeschränkt gestattet werden. Dies erzeugt mehrere, unterschiedliche Varianten der Lizenzvergabe, so dass es immer ratsam ist, sich genauer zu informieren, was alles erlaubt ist und was nicht.
    Es gibt beispielsweise Anbieter, die Stockfotos oder andere Materialien zu einem – im Allgemeinen – geringen Preis anbieten, dafür dann aber in der Regel dem Käufer auch alle Bildrechte einräumen, das Material also lizenzfrei abgeben. Daneben gibt es aber auch lizenzpflichtiges Material. Während lizenzpflichtiges Material pro Verwendung Kosten in Form einer von Art, Umfang und Verwendungszweck abhängigen Nutzungs – oder Lizenzgebühr verursacht, werden lizenzfreie Bilder einmalig erworben und können dann normalerweise zeitlich unbegrenzt und immer wieder verwendet werden. Eine Sonderstellung hat Material, das zumeist kostenlos unter sogenannten Creative Commons – Lizenzen abgegeben wird, die bestimmte Rechte einräumen, andere – wie beispielsweise die kommerzielle Nutzung – dafür aber ausschließen.
    Also Vorsicht: Lizenzfrei bedeutet, wie gesagt, nicht automatisch kostenlos…

    Quelle: Advanced Photoshop Magazin, Ausgabe 12/Dez. 08 http://www.advanced-photoshop.de



to be continued ...

Bergkristall 20.05.10 11:13

Danke für die Links Volker, sehr interessant!

Gruß
Jörg

PeWo 20.05.10 21:12

Find ich auch, :ok:
sollte man sich mal ansehen, wieder was dazu gelernt !

Gruß Peter

gelöschter User 22.05.10 09:03

Da habe ich dann doch mal eine Frage:

Angenommen ich sehe auf irgendeiner Webseite ein durch Copyright geschütztes Foto.
Dieses lade ich mir runter, bearbeite es mit Photoshop, und zeige es dann z.B. auf meiner eigenen Webseite oder sonstwo.
Das ist nach wie vor nicht erlaubt, oder wie oder was?

Bergkristall 22.05.10 10:03

So viel ich weiß Niko, darfst Du das nicht!
Es gibt ja auch bei Bildern ein eingeschränktes und ein erweitertes Bildbearbeitungsrecht
das dir der Fotograf oder Künstler einräumt und an das sollte man sich halten.
Beim eingeschränketen recht darfst Du es skalieren, Kontrast und Farben verändern eventuell noch zuschneiden,aber das Bild muß immer noch erkennbar bleiben und beim erweiterten darfst du auch Teile davon ausschneiden und weiterverwenden.
Das ganze ist aber auch manchmal ganz individuell, am besten man ließt sich die Rechte die einem der Künstler einräumt immer durch!

Gruß
Jörg

gelöschter User 22.05.10 12:45

Danke Jörg!
Dachte mir das schon. ;)

Bergkristall 22.05.10 20:20

Vielleicht auch interessant zu diesem Thema!
http://www.www-kurs.de/urheber.htm

Gruß
Jörg

PeWo 24.05.10 10:05

ist auch eine ganz interessante Seite Jörg hab´s mir mal durch gesehen.

Gruß Peter

blindguard 20.06.10 22:52

wieder was durchaus interessantes:
http://www.pitopia.de/scripts/pitopi...ropertyrelease

Josef17 21.06.10 10:57

und wie ist es, wenn man sich durch Bilder inspirieren läßt und daraus eine eigene Idee entwickelt? Das Bild hat dann nur den Anstoß zur Idee gegeben?

blindguard 21.06.10 10:57

wenn du keine 1:1 kopie baust ist das kein problem

vepman 21.06.10 12:16

Eine Frage hätte ich auch dazu:
mal angenommen, ich will eine bestimmte Szene nachstellen und fotografieren und benutze dazu Playmobil-Figuren(wie hier). Muss ich den Hersteller von Playmobil um Erlaubnis fragen, wenn ich dessen Figuren abfotografiere und ins Web stelle?
Oder habe ich mit dem Erwerb der Figuren auch das Recht der Ablichtung erworben?

Gruß vepman

blindguard 21.06.10 12:26

kann ich jetzt so nicht beantworten. soweit ich weiß, darfst du playmobil-figuren allerdings nicht für werbezwecke verwenden oder fotos machen, die du in bilddatenbanken stellst, die sind da ziemlich hinterher. ich würde es aus sicherheitsgründen lieber sein lassen.

vepman 21.06.10 13:33

Aufgrund deiner Aussage zu Bilddatenbanken , habe ich mal bei Pixelio nur nach dem Stichwort Playmobil gesucht und gleich 34 Bilder gefunden.
Wahrscheinlich gibt es noch mehr unter anderen Stichwörtern.
Nein, ich will keine kommerziellen Interessen verfolgen, aber die ein oder andere Sache ließe sich mit den Figuren schon gut darstellen.

Gruß vepman

blindguard 21.06.10 13:39

ja, ebenso wie mit lego, aber wie gesagt, soweit ich informiert bin sind die eben sehr dahinter her ...

Zitat:

Material mit Copyright-Schutz
Ein Copyright ist das Recht, die Vervielfältigung einer kreativen Originalarbeit zu kontrollieren, einschließlich der Schaffung von darauf aufbauenden Arbeiten oder Arbeiten, die auf einer Originalarbeit basieren. Alle unsere Produkte, Verpackungen, Anleitungen und Werbematerialien sind durch Copyright weltweit geschützt. Es würde unsere Rechte verletzen, wenn diese Materialien kopiert, gescannt, verteilt oder gedruckt oder in einer Website dargestellt würden. Wir erteilen jedoch auf Anfrage eine begrenzte Erlaubnis, unsere durch Copyright geschützten Materialien für nichtgewerbliche Websites zu scannen und zu kopieren, um sie auf einer Website darzustellen. Um diese Genehmigung zu erhalten, füllen Sie bitte das Formular aus, das unter www.playmobil.com/copyright_approval.html erhältlich ist, und senden Sie es uns per Fax an die Nummer +49-911-9666-120.

Die Reproduktion von Katalogen und Aufbauanleitungen ist untersagt

Jede Verwendung von PLAYMOBIL®-Materialien, die durch Copyright geschützt sind, muß eindeutig als Hinweis auf authentische PLAYMOBIL®-Produkte gekennzeichnet sein und darf nicht darauf hinweisen oder andeuten, daß die Website von geobra Brandstätter oder ihren Tochtergesellschaften unterstützt, authorisiert oder anderweitig genehmigt wurde.
http://www.playmobil.de/on/demandwar...d=P_GUIDELINES

vepman 21.06.10 14:07

Wow, blinguard, das nenne ich mal konkrete Hilfe. :ok:
Auf die Idee beim Hersteller zu suchen, bin ich gar nicht gekommen.
Super, besten Dank.

Gruß vepman

Malm 21.06.10 14:51

Zitat:

Zitat von blindguard (Beitrag 122860)

echt intressant!! besonders das mit den Automarken hat mich verblüfft :huh:

blindguard 04.07.10 15:42

ja das urheberrecht bringt einen schon mal zum überkochen ...
http://irights.de/index.php?q=node/523

im übrigen noch ein paar links mehr:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/die...ng_011112.html

http://www.dcrs.de/urheberrecht-iris...strikes,371545

http://www.zdnet.de/it_business_stra...41529541-1.htm

http://lexetius.com/2010,1392


falls jemand schwere texte (gerichtsurteil) mag:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/ko...l20100421.html

Wanderfalke 04.07.10 15:47

vielleicht auch noch ganz interessant. Bietet'n schönen Überblick:

http://foto-podcast.de/ipod/blende8-20/

vepman 04.07.10 19:40

Zitat:

Zitat von Wanderfalke (Beitrag 124964)
vielleicht auch noch ganz interessant. Bietet'n schönen Überblick:

Ja, habe ich mir gerade angeschaut.
Zum Urheberrecht kommt noch das Markenrecht. Vom Recht am eigenen Bild mal abgesehen.
Also, durch die Stadt gehen und fotografieren nur noch, wenn der Rechtsanwalt mit dabei ist. :emo_biggr
Zumindest, wenn man die Fotos ins Netz stellen will. :kopfschue
Hier gehts weiter: Das Recht am Bild

Saruna 02.09.10 20:27

Verhaltenshinweise zum Urheberrecht im Web
 
Hallo miteinander,

in einem meiner Newsletter stand auch als Quellenangabe diese Seite hier:
http://www.bitkom.org/de/themen/54834_64650.aspx

Vielleicht ist das auch noch interessant für euch.

Liebe Grüße
Saruna

blindguard 11.09.10 00:44

jupp, schöne kurze erklärungen, die einigen weiterhelfen dürften

blindguard 03.08.11 21:45

zooliste im ersten post verlinkt.

blindguard 19.10.11 19:45

Zitat:

BGH: Bildersuche bei Google zulässig

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Mittwoch über die urheberrechtliche Zulässigkeit der Bildersuche bei Google entscheiden und für rechtmäßig erklärt.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Dem Gerichtsurteil zufolge dürfen urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ("thumbnails") einer Suchmaschine wiedergegeben werden. Diese Nutzung verletze nicht das Urheberrecht von Künstlern oder Fotografen. In der heute verkündeten Entscheidung stellt der Bundesgerichtshof klar, dass eine solche, die Rechtswidrigkeit des Eingriffs ins Urheberrecht ausschließende Einwilligung auch dann vorliegt, wenn eine Abbildung eines Werkes von einem Dritten mit Zustimmung des Urhebers ohne Schutzvorkehrungen ins Internet eingestellt worden ist.

Geklagt hatte ein Fotograf, der eines seiner Fotos der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandez als verkleinertes Vorschaubild bei den Ergebnissen der Suchmaschine gefunden hatte.
quelle: http://www.dernewsticker.de/news.php...22993&i=cgtehl

Josef17 20.10.11 11:31

gut zu wissen. Danke für den Hinweis.

Hojo 08.11.11 14:52

hey leute bin geraude auf diesen äußerst interessanten faden gestoßen und hab hier noch einen kleinen tip für euch die bilder kostenlos unter cc-lizenz zu stellen, auf der seite augensound.de kann man seine bilder hochladen und in einer galerie veröffentlichen. beim hochladen selbst wird man dann gefragt ob man das bild unter einer lizenz hochladen möchte die keine oder die kommerzielle nutzung gestattet. hier ein kurzes zitat aus dem augensound forum zur cc-lizenz:

"Creative Commons
WIe ihr vielleicht gesehen habt, haben wir diese Funktion bereits integriert.
Neue uploads können also einer CC Lizenz zugewiesen werden. Allerdings gibt es momentan noch keine Möglichkeit nach frei nutzbaren Bildern zu suchen. Kommt aber noch.

Wenn ihr Lizenz 1 wählt bleibt alles beim alten und das Bild ist für die kommerzielle Nutzung NICHT freigegeben, bei Lizenz 2 darf das Bild auch Kommerziell genutzt werden, vorraussetzung ist allerdings, dass der Künstler namentlich genannt wird."

wer sich also rechtlich ein wenig sicherer fühlen möchte kann seine bilder also erst dort uploaden und unter lizenz stellen lassen.
außerdem kann es so zu einer win-win situation kommen, da die leute dort sich immer über qualitativ hochwertige arbeiten freuen und ihr seit mit einer lizenz abgesichert ;-)

blindguard 08.11.11 16:43

wenn du hier bilder hochlädst kannst du auch unter verschiedenen cc-lizenzen auswählen.
http://www.photoshop-cafe.de/forum/f...splay.php?f=90

Hojo 08.11.11 16:45

bin erst neu hier hab ich noch nicht gesehen, das letzte forum in dem ich war hatte solche funktionen nicht, ist aber gut zu wissen das es hier sowas gibt ;-)

heikehk 09.11.11 14:38

Aber natürlich gibt es die hier :emo_biggr

kgs-photos 04.06.12 09:49

Hier beim WDR gibt es auch noch einige interessante Links zum Thema Urheberrecht.

blindguard 06.06.13 21:29

ist zwar in österreich ... aber wie schnell ist das eventuell auch hier:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wx...56_12H0000_000

Jenny 07.06.13 01:31

Unfassbar!!!

Wenn ich richtig gerechnet habe, dann sind das insgesamt ca. 13.000 Euro???
Bei aller Liebe, aber wenn ich höre und lese, dass Vergewaltiger, Kinderschänder, Waffenhändler oder gar Kriegsverbrecher teilweise schon nach kurzer Zeit (und geläutert!) wieder auf freiem Fuß sind, dann spottet das wirklich jeder Beschreibung!

Auch wenn es in diesem Fall eher um das Persönlichkeitsrecht als um das Urheberrecht geht, ist das wirklich unglaublich!

(Allerdings hätte man sich als Fotografierender auch wirklich eine bessere Antwort einfallen lassen können...)

Pygar 07.06.13 08:37

Wundert Dich so etwas?

StGB § 328 Verursachen einer nuklearen Explosion: 5 Jahre Haft.
UrhG § 106-108 : Verbreitung von "Raubkopien": 3-5 Jahre Haft

heikehk 07.06.13 10:16

Na wenn das mal nicht angemessen ist :!:

Garion 07.06.13 10:41

Zitat:

Zitat von Pygar (Beitrag 283845)
Wundert Dich so etwas?

StGB § 328 Verursachen einer nuklearen Explosion: 5 Jahre Haft.
UrhG § 106-108 : Verbreitung von "Raubkopien": 3-5 Jahre Haft

Wie geil ist das denn? Wie bist du denn darauf gekommen??? :rotfl:
Man...auch wenn's für Betroffene sowie generell für das wirkliche Leben echter Mist ist...aber bescheuerte Gesetze find ich zum tot lachen :ok:

Aber mal im Ernst. Es gibt so viele Ungereimtheiten in der deutschen, wie auch der internationalen Rechtssprechung...
Was andere Länder machen, da hab ich keinen Einfluss drauf. Aber ich finde zumindest Deutschland sollte da mal echt einiges überdenken. Jenny hat's ja auch schon angesprochen... die Härtegrade der verschiedenen Urteile machen manchmal echt überhaupt keinen Sinn und stellen nicht selten für viele (Opfer) einen Schlag ins Gesicht und einen Tritt in die Weichteile dar. :kopfschue

Wobei...mir fällt da gerade etwas ein...

Das verursachen einer nuklearen Explosion bedeutet defacto ja "NUR", dass man sich illegal Material/Waffen beschafft hat und diese auch in gefährlicher Art und weise verwendet hat. Zudem kommt noch die Verstrahlung weitläufiger Gebiete auch weit abseits des Detonationsortes (Wolken, Regen etc.) über Jahrzehnte.

Es ist ja nicht gesagt, dass dabei auch jemand zu schaden kommt...auch wenn das sehr unwahrscheinlich ist. Aber ich denke, sollte der realistische Fall eintreten (wenn man eine nukleare Explosion verursachen würde) dass Mensch und Tier getötet und/oder verletzt werden, dann bleibt das auch nicht bei 5 Jahren sondern steigt mit der Anzahl an weiteren Vergehen (gefährliche Körperverletzung, Mord, Totschlag...whatever)...oder?


Edit:

Ach...und dazu würde natürlich noch Sachschaden sowie mutwillige Zerstörung kommen, wegen der Zerstörung von Haus, Hof und Staatseigentümern.

blindguard 07.06.13 11:08

wieso das so ist, ist doch eigentlich klar.
da wir in einer materiell ausgerichteten gesellschaft leben geht selbstverständlich Geld VOR Leben.
also müssen materielle/finanzielle schäden härter geahndet werden.
:guw:

Pygar 07.06.13 11:30

§ 52 StGB regelt: Wenn eine Handlung mehrere Gesetze verletzt gibt es nur eine Strafe.
Die wird dann, natürlich, an der Höchstgrenze festgemacht.


Aber es gibt noch andere Beispiele: http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

Wobei auch schon allein der Begriff "Raubkopie" ein Schwachsinn ist.
Denn unter Raub versteht man ein Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung.

Die Moral von der Geschicht': klau* keine urheberrechtlich geschützten Werke nicht.

* Auch unwahr. Denn kopieren ist kein Diebstahl.

Jenny 24.10.13 15:28

Hallo!

Das hier kam heute mit dem CleverPrinting-Newsletter:

Zitat:

>>> Das Recht am eigenen Bild - Fotos mit Abbildungen von Personen veröffentlichen

Auf einer Wanderung im Urlaub machen Sie einige Schnappschüsse, auf denen auch einige Personen zu sehen - und zu erkennen sind. Sie veröffentlichen die Fotos auf Ihrer Webseite oder auf Facebook (oder sogar in einer Drucksache) und kurz danach schneit eine Unterlassungserklärung ins Haus... Wissen Sie, ob Sie in der Öffentlichkeit aufgenommene Fotos mit Personen verwenden können, auf denen Personen zu erkennen sind? Auch wenn es sich um grössere Gruppen oder sogar Ansammlungen handelt?

Ein Teil des Persönlichkeitsrechts wird als "Recht am eigenen Bild" bezeichnet. Dieses Recht beinhaltet, dass jeder Mensch selbst bestimmen darf, ob er fotografiert wird oder nicht. Und ob dieses Bild veröffentlicht wird. Ergo: Bilder von Personen dürfen nur mit vorheriger Einwilligung dieser Personen veröffentlicht werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen auf dem Bild zu sehen sind, ob es sich um ein Portrait handelt, oder ob vielleicht nur der Hinterkopf abgebildet ist - ausschlaggebend ist die Tatsache, ob die Person aufgrund der auf dem Foto sichtbaren Merkmale erkennbar ist. Eine Aufnahme von hinten, bei der aber die außergewöhnliche Haarpracht Rückschlüsse auf die aufgenommene Person zu lässt, bedarf also genauso einer Zustimmung wie auch eine nicht erkennbare Person, die vor Ihrem Haus steht, denn auch da kann man auf die Identität rückschliessen.

Etwas anders verhält sich die Lage, wenn die Fotos bei öffentlichen Veranstaltungen aufgenommen werden. Zu solchen öffentlichen Veranstaltungen zählen beispielsweise Fußballspiele im Stadium, Demonstrationen oder Konzerte. Wer an solchen Veranstaltungen teilnimmt, muss damit rechnen, fotografiert zu werden. Menschenmenge ist jedoch nicht gleich Menschenmenge - Aufnahmen in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Fussgängerzonen zählen nicht als Ausnahme, da die Passanten hier nicht willentlich, sondern zufällig zusammentreffen.

Nun hätten Pressefotografen nach dem "Recht am eigenen Bild" Unmögliches zu leisten, und deswegen gibt es weitere Ausnahmen. Handelt es sich um ein sogenanntes Bild der Zeitgeschichte, also Aufnahmen von Politikern, Managern, Künstlern, Schauspielern, Sportlern und noch einigen anderen Personen des öffentlichen Lebens, müssen Sie keine Genehmigung einholen. Bei deren Lebensgefährten oder Kindern gilt die Ausnahme wiederum nicht.

So, das wäre im Groben geklärt. Wer noch mehr im Detail klären und aufklären möchte, dem sei die Website der Kanzlei Marion Janke aus Rostock empfohlen. Die Spezialistin zu den Themen Urheberrecht und Medienrecht erklärt die verschiedenen Rechtsgebiete und deren Regeln wie das Softwarerecht, das Markenrecht oder das Urheberrecht, Fallbeispielen beleben die Informationen. Vielen Dank für diese kostenlos zur Verfügung gestellte und gut verständliche Rechtswissen!

http://www.medienrecht-urheberrecht....d-personenfoto

heikehk 24.10.13 15:52

habsch auch gelesen ;)

Garion 24.10.13 16:25

Also müsste man "menschlichen Beifang" auf veröffentlichten Urlaubsfotos unkenntlich machen? Wie asi ist dass denn bitte?


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:24 Uhr.

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