Interessantes zum Urheberrecht
Da immer wieder Fragen auftauchen und wir zum einen keinen rechtsberatung durchführen dürfen und können, zum anderen mit der exakten auslegung und der komplexität des urheberrechts oft auch keine verbindlichen aussagen oder entscheidungen treffen können, werden wir zukünftig in diesem thread interessante bereichte oder auch urteile bezüglich des urheberrechts sammeln.
Gerichtsurteile:
Lernvideos & Interviews:
Das Urheberrecht und... Sonstiges:
Direkt-Infos:
to be continued ... |
Danke für die Links Volker, sehr interessant!
Gruß Jörg |
Find ich auch, :ok:
sollte man sich mal ansehen, wieder was dazu gelernt ! Gruß Peter |
Da habe ich dann doch mal eine Frage:
Angenommen ich sehe auf irgendeiner Webseite ein durch Copyright geschütztes Foto. Dieses lade ich mir runter, bearbeite es mit Photoshop, und zeige es dann z.B. auf meiner eigenen Webseite oder sonstwo. Das ist nach wie vor nicht erlaubt, oder wie oder was? |
So viel ich weiß Niko, darfst Du das nicht!
Es gibt ja auch bei Bildern ein eingeschränktes und ein erweitertes Bildbearbeitungsrecht das dir der Fotograf oder Künstler einräumt und an das sollte man sich halten. Beim eingeschränketen recht darfst Du es skalieren, Kontrast und Farben verändern eventuell noch zuschneiden,aber das Bild muß immer noch erkennbar bleiben und beim erweiterten darfst du auch Teile davon ausschneiden und weiterverwenden. Das ganze ist aber auch manchmal ganz individuell, am besten man ließt sich die Rechte die einem der Künstler einräumt immer durch! Gruß Jörg |
Danke Jörg!
Dachte mir das schon. ;) |
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ist auch eine ganz interessante Seite Jörg hab´s mir mal durch gesehen.
Gruß Peter |
wieder was durchaus interessantes:
http://www.pitopia.de/scripts/pitopi...ropertyrelease |
und wie ist es, wenn man sich durch Bilder inspirieren läßt und daraus eine eigene Idee entwickelt? Das Bild hat dann nur den Anstoß zur Idee gegeben?
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wenn du keine 1:1 kopie baust ist das kein problem
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Eine Frage hätte ich auch dazu:
mal angenommen, ich will eine bestimmte Szene nachstellen und fotografieren und benutze dazu Playmobil-Figuren(wie hier). Muss ich den Hersteller von Playmobil um Erlaubnis fragen, wenn ich dessen Figuren abfotografiere und ins Web stelle? Oder habe ich mit dem Erwerb der Figuren auch das Recht der Ablichtung erworben? Gruß vepman |
kann ich jetzt so nicht beantworten. soweit ich weiß, darfst du playmobil-figuren allerdings nicht für werbezwecke verwenden oder fotos machen, die du in bilddatenbanken stellst, die sind da ziemlich hinterher. ich würde es aus sicherheitsgründen lieber sein lassen.
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Aufgrund deiner Aussage zu Bilddatenbanken , habe ich mal bei Pixelio nur nach dem Stichwort Playmobil gesucht und gleich 34 Bilder gefunden.
Wahrscheinlich gibt es noch mehr unter anderen Stichwörtern. Nein, ich will keine kommerziellen Interessen verfolgen, aber die ein oder andere Sache ließe sich mit den Figuren schon gut darstellen. Gruß vepman |
ja, ebenso wie mit lego, aber wie gesagt, soweit ich informiert bin sind die eben sehr dahinter her ...
Zitat:
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Wow, blinguard, das nenne ich mal konkrete Hilfe. :ok:
Auf die Idee beim Hersteller zu suchen, bin ich gar nicht gekommen. Super, besten Dank. Gruß vepman |
Zitat:
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ja das urheberrecht bringt einen schon mal zum überkochen ...
http://irights.de/index.php?q=node/523 im übrigen noch ein paar links mehr: http://www.anwalt.de/rechtstipps/die...ng_011112.html http://www.dcrs.de/urheberrecht-iris...strikes,371545 http://www.zdnet.de/it_business_stra...41529541-1.htm http://lexetius.com/2010,1392 falls jemand schwere texte (gerichtsurteil) mag: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/ko...l20100421.html |
vielleicht auch noch ganz interessant. Bietet'n schönen Überblick:
http://foto-podcast.de/ipod/blende8-20/ |
Zitat:
Zum Urheberrecht kommt noch das Markenrecht. Vom Recht am eigenen Bild mal abgesehen. Also, durch die Stadt gehen und fotografieren nur noch, wenn der Rechtsanwalt mit dabei ist. :emo_biggr Zumindest, wenn man die Fotos ins Netz stellen will. :kopfschue Hier gehts weiter: Das Recht am Bild |
Verhaltenshinweise zum Urheberrecht im Web
Hallo miteinander,
in einem meiner Newsletter stand auch als Quellenangabe diese Seite hier: http://www.bitkom.org/de/themen/54834_64650.aspx Vielleicht ist das auch noch interessant für euch. Liebe Grüße Saruna |
jupp, schöne kurze erklärungen, die einigen weiterhelfen dürften
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zooliste im ersten post verlinkt.
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Zitat:
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gut zu wissen. Danke für den Hinweis.
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hey leute bin geraude auf diesen äußerst interessanten faden gestoßen und hab hier noch einen kleinen tip für euch die bilder kostenlos unter cc-lizenz zu stellen, auf der seite augensound.de kann man seine bilder hochladen und in einer galerie veröffentlichen. beim hochladen selbst wird man dann gefragt ob man das bild unter einer lizenz hochladen möchte die keine oder die kommerzielle nutzung gestattet. hier ein kurzes zitat aus dem augensound forum zur cc-lizenz:
"Creative Commons WIe ihr vielleicht gesehen habt, haben wir diese Funktion bereits integriert. Neue uploads können also einer CC Lizenz zugewiesen werden. Allerdings gibt es momentan noch keine Möglichkeit nach frei nutzbaren Bildern zu suchen. Kommt aber noch. Wenn ihr Lizenz 1 wählt bleibt alles beim alten und das Bild ist für die kommerzielle Nutzung NICHT freigegeben, bei Lizenz 2 darf das Bild auch Kommerziell genutzt werden, vorraussetzung ist allerdings, dass der Künstler namentlich genannt wird." wer sich also rechtlich ein wenig sicherer fühlen möchte kann seine bilder also erst dort uploaden und unter lizenz stellen lassen. außerdem kann es so zu einer win-win situation kommen, da die leute dort sich immer über qualitativ hochwertige arbeiten freuen und ihr seit mit einer lizenz abgesichert ;-) |
wenn du hier bilder hochlädst kannst du auch unter verschiedenen cc-lizenzen auswählen.
http://www.photoshop-cafe.de/forum/f...splay.php?f=90 |
bin erst neu hier hab ich noch nicht gesehen, das letzte forum in dem ich war hatte solche funktionen nicht, ist aber gut zu wissen das es hier sowas gibt ;-)
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Aber natürlich gibt es die hier :emo_biggr
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Hier beim WDR gibt es auch noch einige interessante Links zum Thema Urheberrecht.
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ist zwar in österreich ... aber wie schnell ist das eventuell auch hier:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wx...56_12H0000_000 |
Unfassbar!!!
Wenn ich richtig gerechnet habe, dann sind das insgesamt ca. 13.000 Euro??? Bei aller Liebe, aber wenn ich höre und lese, dass Vergewaltiger, Kinderschänder, Waffenhändler oder gar Kriegsverbrecher teilweise schon nach kurzer Zeit (und geläutert!) wieder auf freiem Fuß sind, dann spottet das wirklich jeder Beschreibung! Auch wenn es in diesem Fall eher um das Persönlichkeitsrecht als um das Urheberrecht geht, ist das wirklich unglaublich! (Allerdings hätte man sich als Fotografierender auch wirklich eine bessere Antwort einfallen lassen können...) |
Wundert Dich so etwas?
StGB § 328 Verursachen einer nuklearen Explosion: 5 Jahre Haft. UrhG § 106-108 : Verbreitung von "Raubkopien": 3-5 Jahre Haft |
Na wenn das mal nicht angemessen ist :!:
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Zitat:
Man...auch wenn's für Betroffene sowie generell für das wirkliche Leben echter Mist ist...aber bescheuerte Gesetze find ich zum tot lachen :ok: Aber mal im Ernst. Es gibt so viele Ungereimtheiten in der deutschen, wie auch der internationalen Rechtssprechung... Was andere Länder machen, da hab ich keinen Einfluss drauf. Aber ich finde zumindest Deutschland sollte da mal echt einiges überdenken. Jenny hat's ja auch schon angesprochen... die Härtegrade der verschiedenen Urteile machen manchmal echt überhaupt keinen Sinn und stellen nicht selten für viele (Opfer) einen Schlag ins Gesicht und einen Tritt in die Weichteile dar. :kopfschue Wobei...mir fällt da gerade etwas ein... Das verursachen einer nuklearen Explosion bedeutet defacto ja "NUR", dass man sich illegal Material/Waffen beschafft hat und diese auch in gefährlicher Art und weise verwendet hat. Zudem kommt noch die Verstrahlung weitläufiger Gebiete auch weit abseits des Detonationsortes (Wolken, Regen etc.) über Jahrzehnte. Es ist ja nicht gesagt, dass dabei auch jemand zu schaden kommt...auch wenn das sehr unwahrscheinlich ist. Aber ich denke, sollte der realistische Fall eintreten (wenn man eine nukleare Explosion verursachen würde) dass Mensch und Tier getötet und/oder verletzt werden, dann bleibt das auch nicht bei 5 Jahren sondern steigt mit der Anzahl an weiteren Vergehen (gefährliche Körperverletzung, Mord, Totschlag...whatever)...oder? Edit: Ach...und dazu würde natürlich noch Sachschaden sowie mutwillige Zerstörung kommen, wegen der Zerstörung von Haus, Hof und Staatseigentümern. |
wieso das so ist, ist doch eigentlich klar.
da wir in einer materiell ausgerichteten gesellschaft leben geht selbstverständlich Geld VOR Leben. also müssen materielle/finanzielle schäden härter geahndet werden. :guw: |
§ 52 StGB regelt: Wenn eine Handlung mehrere Gesetze verletzt gibt es nur eine Strafe.
Die wird dann, natürlich, an der Höchstgrenze festgemacht. Aber es gibt noch andere Beispiele: http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html Wobei auch schon allein der Begriff "Raubkopie" ein Schwachsinn ist. Denn unter Raub versteht man ein Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung. Die Moral von der Geschicht': klau* keine urheberrechtlich geschützten Werke nicht. * Auch unwahr. Denn kopieren ist kein Diebstahl. |
Hallo!
Das hier kam heute mit dem CleverPrinting-Newsletter: Zitat:
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habsch auch gelesen ;)
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Also müsste man "menschlichen Beifang" auf veröffentlichten Urlaubsfotos unkenntlich machen? Wie asi ist dass denn bitte?
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