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kgs-photos 13.05.14 10:34

Reichweite des Unterlassungsgebots beim Bilderklau im Internet
 
Wenn ein (urheberrechtliches) Unterlassungsurteil auf drei Fotos beschränkt ist, dann stellt eine Benutzung weiterer Fotos desselben Fotografen bzw. Rechteinhabers keinen Verstoß gegen ... (Quelle und weiterlesen)

stefu 13.05.14 10:50

Klingt für mich auch absolut logisch.

heikehk 26.05.14 18:26

Eben erst entdeckt. Danke fürs Teilen.
Klar, wenn man ein Urteil für dei Bilder hat, muss man darauf hinweisen und neu anfangen, wenn man entdeckt, dass ein viertes, fünftes... Das Urteil gilt ja nur für die erstrittenen Rechte.

Rechte hat man dennoch an den eigenen Bildern und wenn diese mißachtet werden muss man eben dahinter her sein. Ich denke jedoch, dass man gute Chancen auf eine brauchbare außergerichtliche Einigung hat, wenn man schon ein Urteil bezüglich anderer Bilder hat und hiergegen vorgeht.


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