Hallo Jule
Für alle Texte gelten Copyright-Bestimmungen !!!
Sei es bei Gedichten, Geschichten, Zitate pp. und natürlich auch bei Rezepten.
Gedichte von Schriftstellern, die seit 70 Jahren tot sind, dürfen aber verwendet werden zB. Goethe, Schiller, Dickens und Fontane. Natürlich muss das aber unter dem Text stehen.
Aber auch hier ist Vorsicht geboten: Das Urheberrecht ist vererbbar.
Bei allen anderen lebenden Künstlern muss eine Anfrage erfolgen, ob man die Texte zb. auf der eigenen Homepage veröffentlichen darf. Oder bei deren Erben oder bei dem Verlag, der die Texte veröffentlicht.
Darunter gehört dann „Mit freundlicher Genehmigung“ von …….
Eine Veröffentlichung ist also ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers nicht gestattet.
LG Conny
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Herzliche Grüße, Conny
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