Hi,
tja, wegen des ABOs; kommt darauf an, wie Du das verschickt hast. Bei einer Kündigung und das ist Gesetz (!) muß diese dem Vertragspartner zugehen und dummerweise mußt Du im Zweifelsfall das nachweisen und bist voll für das Zugehen verantwortlich.
Deshalb solche Dinge immer per Einwurf-Einschreiben schicken (am kostengünstigsten) und den Beleg aufheben. Nach drei Tagen kannst Du unter post.de nachsehen, ob das Einschreiben eingegangen ist. Den Einlieferungsbeleg im Original dann an das Schreiben. Damit kannst Du problemlos den Zugang nachweisen.
Möglichkeit zwei: Rechtzeitig, also es sollten noch zwei Wochen zur Deadline sein, schriftlich oder per Fax oder per email kündigen und um kurze Rückbestätigung bitten. Ist die nicht eine Woche vor Ablauf der Deadline da, Variante 1 zusätzlich nehmen.
Anders bekommst Du das rechtssicher nicht geregelt.
Möglichkeit 2 ist meistens bei seriösen Geschäftspartnern die kostengünstigste.
Viele Grüße
Harry
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