Auch von mir einen guten Morgen und danke für den Tee!
In Deutschland ist es seit 1998 erlaubt seinem Kind den Vornamen Jesus zu geben.
1998 entschied das Oberlandesgericht Frankfurt, dass Standesämter den Elternwunsch,
einem Kind diesen Namen zu geben, nicht ablehnen dürfen. Dadurch würden keine religiösen Gefühle verletzt.
Gerade auch, weil es in vielen Ländern ein üblicher Name ist. So ist im Spanischen Jesús bis heute ein verbreiteter Vorname.
|