Da Personenportraits hier nicht zur Tagesordnung gehören, akzeptiere ich das mal als Exempel und als wichtigen Hinweis, nicht nachlässig zu werden. Es gibt aber zahlreiche Beispiele hier im Forum (darunter auch einige von mir), wo an diese Belehrung nicht gedacht wurde. ;-)
Ja, die Erlaubnis, die Bilder in fachlichen Foren wie diesem bzw Fotoplattformen zwecks Beurteilung bzw Darstellung/Bewerbung meiner Fähigkeiten (Portfolio) auszustellen, habe ich.
Geändert von pixelFUNK (27.10.15 um 11:39 Uhr).
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