Thema: Klatsch/Tratsch & Spaß Wir zählen bis 2013
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #175  
Alt 15.11.08, 11:10
Benutzerbild von Schatten
Schatten Schatten ist offline
PSC-süchtig
 
Registriert seit: 08/2008
Beiträge: 1.399
OS: Mac OS X
Kreativ-Software: CS6
Schatten zeigt gute VoraussetzungenSchatten zeigt gute Voraussetzungen
§ 171


Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluß der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens, so hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gründe zu bescheiden. In dem Bescheid ist der Antragsteller, der zugleich der Verletzte ist, über die Möglichkeit der Anfechtung und die dafür vorgesehene Frist (§ 172 Abs. 1) zu belehren.
__________________
http://www.maximilian-gruner.de
Mit Zitat antworten
 
Seite wurde generiert in 0,02535 Sekunden mit 8 Queries