Thema: Rechtliches Interessantes zum Urheberrecht
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Alt 20.05.10, 03:12
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Exclamation Interessantes zum Urheberrecht

Da immer wieder Fragen auftauchen und wir zum einen keinen rechtsberatung durchführen dürfen und können, zum anderen mit der exakten auslegung und der komplexität des urheberrechts oft auch keine verbindlichen aussagen oder entscheidungen treffen können, werden wir zukünftig in diesem thread interessante bereichte oder auch urteile bezüglich des urheberrechts sammeln.

Gerichtsurteile:
Lernvideos & Interviews:
Das Urheberrecht und...
Sonstiges:
Direkt-Infos:
  • Zitat:
    Material mit Copyright-Schutz
    Ein Copyright ist das Recht, die Vervielfältigung einer kreativen Originalarbeit zu kontrollieren, einschließlich der Schaffung von darauf aufbauenden Arbeiten oder Arbeiten, die auf einer Originalarbeit basieren. Alle unsere Produkte, Verpackungen, Anleitungen und Werbematerialien sind durch Copyright weltweit geschützt. Es würde unsere Rechte verletzen, wenn diese Materialien kopiert, gescannt, verteilt oder gedruckt oder in einer Website dargestellt würden. Wir erteilen jedoch auf Anfrage eine begrenzte Erlaubnis, unsere durch Copyright geschützten Materialien für nichtgewerbliche Websites zu scannen und zu kopieren, um sie auf einer Website darzustellen. Um diese Genehmigung zu erhalten, füllen Sie bitte das Formular aus, das unter www.playmobil.com/copyright_approval.html erhältlich ist, und senden Sie es uns per Fax an die Nummer +49-911-9666-120.

    Die Reproduktion von Katalogen und Aufbauanleitungen ist untersagt

    Jede Verwendung von PLAYMOBIL®-Materialien, die durch Copyright geschützt sind, muß eindeutig als Hinweis auf authentische PLAYMOBIL®-Produkte gekennzeichnet sein und darf nicht darauf hinweisen oder andeuten, daß die Website von geobra Brandstätter oder ihren Tochtergesellschaften unterstützt, authorisiert oder anderweitig genehmigt wurde.
  • Zitat:
    Zitat von Advanced Photoshop Ausgabe 12/Dez. 2008
    Grundsätzliches
    Als erste Anlaufstelle im Internet ist eindeutig Google die richtige Wahl. Aber Vorsicht: Die Google – Bildersuche sollte ausschließlich zur Inspiration oder für referenzmaterial verwendet werden, denn das Material ist urheberrechtlich geschützt und darf keinesfalls einfach so verwendet werden. Es kann sehr leicht und schnell passieren, dass eine Abmahnung oder Klage ins Haus flattert, wenn man sorglos mit den Bildrechten anderer Leute umgeht. Gehen Sie also nie davon aus, dass Sie ein Bild verwenden können, nur weil es sich mit einem Rechtsklick speichern lässt. Lesen Sie auf den Websites, auf denen das jeweilige Bild zu finden ist immer das Kleingedruckte beziehungsweise lassen Sie das Abspeichern einfach bleiben, sollten Zweifel bestehen.
    In Deutschland ist das Urheberrecht fest mit dem Urheber, bei Bildern also dem Künstler oder Fotografen, verknüpft. Das Urheberrecht ist ein unveräußerliches Recht, das nicht an andere verkauft oder in anderer Form abgetreten werden kann – es sei denn durch Vererbung im Todesfall. Das bedeutet jetzt aber nicht, dass es einem Künstler verboten wäre, die Fotos eines Fotografen zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist ebenfalls Eigentum des Urhebers, kann aber an andere vergeben werden, indem man es verkauft oder kostenfrei zur Verfügung stellt. Ferner kann die Nutzung vollumfänglich, was jegliche Form der Nutzung erlauben würde, oder eingeschränkt gestattet werden. Dies erzeugt mehrere, unterschiedliche Varianten der Lizenzvergabe, so dass es immer ratsam ist, sich genauer zu informieren, was alles erlaubt ist und was nicht.
    Es gibt beispielsweise Anbieter, die Stockfotos oder andere Materialien zu einem – im Allgemeinen – geringen Preis anbieten, dafür dann aber in der Regel dem Käufer auch alle Bildrechte einräumen, das Material also lizenzfrei abgeben. Daneben gibt es aber auch lizenzpflichtiges Material. Während lizenzpflichtiges Material pro Verwendung Kosten in Form einer von Art, Umfang und Verwendungszweck abhängigen Nutzungs – oder Lizenzgebühr verursacht, werden lizenzfreie Bilder einmalig erworben und können dann normalerweise zeitlich unbegrenzt und immer wieder verwendet werden. Eine Sonderstellung hat Material, das zumeist kostenlos unter sogenannten Creative Commons – Lizenzen abgegeben wird, die bestimmte Rechte einräumen, andere – wie beispielsweise die kommerzielle Nutzung – dafür aber ausschließen.
    Also Vorsicht: Lizenzfrei bedeutet, wie gesagt, nicht automatisch kostenlos…

    Quelle: Advanced Photoshop Magazin, Ausgabe 12/Dez. 08 http://www.advanced-photoshop.de


to be continued ...

Geändert von heikehk (13.05.14 um 14:53 Uhr).
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