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ohweiha---Thommy hat erst ne Innenaufnahme einer Kirche in den Stockbereich gestellt.
Das wird teuer!!! |
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wo kein kläger da kein richter
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"im Netz herumschwimmen" und rechtens sein sind oft 2 Paar drückende Schuhe. Zum Thema Tierkopf: Eigentlich klar: Bei Innenaufnahmen bedarf es der schriftlichen Genehmigung des Eigentümers des Raumes
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*lach* alles klar vielen Dank Tut mir leid wenn ich immer mit so vielen merkwürdigen Fragen zum Fotorecht daherkomme.. aber es gibt soviel, worauf man achten muss und so bin ich mir bei vielem noch sehr unsicher und frage lieber einmal mehr nach.
Bin aber schon auf der Suche nach nem guten Buch zum Thema, wo vielleicht mal alles schön zusammengefasst und übersichtlich aufgelistet steht und das ich mir auch mal abends auf dem Sofa zu Gemüte führen kann (Im Moment habe ich nur eins ins Auge gefasst, das Recht für Grafiker und Webdesigner..was wohl aber vielleicht das Fotorecht an sich nicht abdeckt.. hmmm - vielleicht hat jemand nen Tipp für mich?)
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»Wichtig ist nicht, besser zu sein als alle anderen. Wichtig ist, besser zu sein als du gestern warst!« Japanische Weisheit |
#45
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Hi Jule,
hätte da mal zwei Bücher für Dich http://www.amazon.de/Fotografie-Rech...ref=pd_sim_b_1 http://www.amazon.de/Handbuch-zum-Fo.../dp/392186447X Ansonsten findest Du auch genügend Informationen im www. Und hier stehen ja auch mittlerweile schon ein paar Links drin. Also Lesestoff ist genug vorhanden |
#46
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Das hört sich gut an, dankeschön
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»Wichtig ist nicht, besser zu sein als alle anderen. Wichtig ist, besser zu sein als du gestern warst!« Japanische Weisheit |
#47
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ich hätte hier noch das "urheber und verlagsrecht in der 8. auflage" stehen ...
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hab hier noch nen Link
http://www.irights.info/?q=search/node/ |
#49
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Guten Tag,
weiß jemand, wie es rechtlich aussieht, wenn ich ein Passfoto von mir als Profilbild für http://www.facebook.de/ bzw. http://www.neu.de/ nutze? Habe gelesen, dass das theoretisch strafbar ist, weil der Fotograf die Rechte am Bild hat. Wer weiß hier Bescheid? Lieben Dank und beste Grüße PS: Oder gehört das hier eher in das Thema "Urheberrecht"? |
#50
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Das kommt auf die Geschäftsbedingungen an (also den Vertrag, den ihr beim Fotografieren abgeschlossen habt) Aber da du für die Bilder bezahlt hast, meine ich (ohne es genau zu wissen) dass du die Bilder auch für solche Dinge nutzen dürftest, wenn du nun damit eine Firma bewerben wollen würdest wäre das sicher was anders...
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