letztlich unterstreicht das urteil aber das recht der "panoramafreiheit".
denn gegen bilder die NICHT auf deren grund und boden geschossen sind könnense nix machen. also aus öffentlichem raum nach wie vor kein problem.
was ich jedoch im bezug auf rechteprüfung (z.b. für uns als forum) interessant fand ist der letzte absatz.
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