Thema: Rechtliches Interessantes zum Urheberrecht
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Alt 07.06.13, 09:41
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Garion Garion ist offline
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Zitat:
Zitat von Pygar Beitrag anzeigen
Wundert Dich so etwas?

StGB § 328 Verursachen einer nuklearen Explosion: 5 Jahre Haft.
UrhG § 106-108 : Verbreitung von "Raubkopien": 3-5 Jahre Haft
Wie geil ist das denn? Wie bist du denn darauf gekommen???
Man...auch wenn's für Betroffene sowie generell für das wirkliche Leben echter Mist ist...aber bescheuerte Gesetze find ich zum tot lachen

Aber mal im Ernst. Es gibt so viele Ungereimtheiten in der deutschen, wie auch der internationalen Rechtssprechung...
Was andere Länder machen, da hab ich keinen Einfluss drauf. Aber ich finde zumindest Deutschland sollte da mal echt einiges überdenken. Jenny hat's ja auch schon angesprochen... die Härtegrade der verschiedenen Urteile machen manchmal echt überhaupt keinen Sinn und stellen nicht selten für viele (Opfer) einen Schlag ins Gesicht und einen Tritt in die Weichteile dar.

Wobei...mir fällt da gerade etwas ein...

Das verursachen einer nuklearen Explosion bedeutet defacto ja "NUR", dass man sich illegal Material/Waffen beschafft hat und diese auch in gefährlicher Art und weise verwendet hat. Zudem kommt noch die Verstrahlung weitläufiger Gebiete auch weit abseits des Detonationsortes (Wolken, Regen etc.) über Jahrzehnte.

Es ist ja nicht gesagt, dass dabei auch jemand zu schaden kommt...auch wenn das sehr unwahrscheinlich ist. Aber ich denke, sollte der realistische Fall eintreten (wenn man eine nukleare Explosion verursachen würde) dass Mensch und Tier getötet und/oder verletzt werden, dann bleibt das auch nicht bei 5 Jahren sondern steigt mit der Anzahl an weiteren Vergehen (gefährliche Körperverletzung, Mord, Totschlag...whatever)...oder?


Edit:

Ach...und dazu würde natürlich noch Sachschaden sowie mutwillige Zerstörung kommen, wegen der Zerstörung von Haus, Hof und Staatseigentümern.
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Geändert von Garion (07.06.13 um 09:50 Uhr).
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