wenn ich eine software verwende, die es mir ermöglicht den kopierschutz dadurch zu umgehen mache ich mich lt. aktuellen gesetzen strafbar. das recht auf sicherungskopie bleibt dabei bestehen ist nur nicht mehr anwendbar, da ich ohne hilfsmittel den kopierschutz ja nicht umgehen kann.
also reine verarsche das ganze.
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