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Die"Bild" schreibt:
Ein russischer Geschäftsmann hat sich das international gebräuchliche Zeichen für ein augenzwinkerndes Lächeln markenrechtlich schützen lassen. Darf man die gefühlsbeschreibenden Smileys (Emoticons) jetzt weiterhin in E-Mails oder Kurznachrichten verwenden? Die Zeichenfolge ;-) wird weltweit in E-Mails oder SMS-Mitteilungen verwendet. Oleg Teterin, Chef der in der Mobilfunkwerbung tätigen Firma Superfone, sagte am Donnerstag, die russische Patentbehörde habe ihm das Markenrecht an diesem Emoticon zugeteilt. Allerdings wolle er seine jetzt erworbenen Ansprüche nur bei Unternehmen durchsetzen, nicht beim privaten Gebrauch des Augenzwinker-Smileys. Jährliche Lizenzgebühr Der Zeitung „Kommersant“ sagte Teterin, Unternehmen könnten das Zeichen weiter verwenden, wenn sie bereit seien, eine jährliche Lizenzgebühr bei ihm zu entrichten. Allerdings will der findige Unternehmer nicht nur die Zeichenfolge aus Semikolon, Bindestrich und geschlossener Klammer für sich beanspruchen. Da ähnliche Emoticons wie :-) kaum von seinem Markenzeichen zu unterscheiden seien, könnte deren Verwendung ebenfalls seine Ansprüche tangieren, sagte Teterin. Andere russische Internet-Unternehmer reagierten auf den Vorstoß mit einem klaren > ![]() |
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