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#1
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Bei Kunstwerken könnt ihr davon ausgehen dass ihr keine Rechte verletzt habt es sein denn der Inhalt ist Verfassungswiedrig oder es ist eine Niedermachung. Als ein Kunstwerk wir alles gesehen was einen minimalen künstlerischen Anteil hat. Nur so, damit ihr dass wisst und das Recht euch nicht in der Kreativität bremst.
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Anwalt aus Bayern |
#2
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Sorry, erst jetzt gelesen.
Gut zu wissen. Danke für die Info! ![]() |
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