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#1
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§ 52 StGB regelt: Wenn eine Handlung mehrere Gesetze verletzt gibt es nur eine Strafe.
Die wird dann, natürlich, an der Höchstgrenze festgemacht. Aber es gibt noch andere Beispiele: http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html Wobei auch schon allein der Begriff "Raubkopie" ein Schwachsinn ist. Denn unter Raub versteht man ein Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung. Die Moral von der Geschicht': klau* keine urheberrechtlich geschützten Werke nicht. * Auch unwahr. Denn kopieren ist kein Diebstahl.
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Ansel Adams, US-Landschaftsfotograf, war der Meinung daß immer zwei Menschen an einem Foto beteiligt sind: der Fotograf & der Betrachter. Ein gutes Bild ist: wenn man es länger als einen Augenblick ansieht. Alles ist schon einmal fotografiert worden - aber noch nicht von mir. |
#2
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Hallo!
Das hier kam heute mit dem CleverPrinting-Newsletter: Zitat:
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Gruß Jenny _____________________ Live long and prosper! |
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Stichworte |
copyright, hilfe, schutz, urheber, urheberrecht, urteile |
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