Photoshop-Cafe.de :: Dein Photoshop-Forum

Zurück   Photoshop-Cafe.de :: Dein Photoshop-Forum > Willkommen im PSC > Hilfe und erste Schritte

Hinweise
Aktuelles aus dem PSC
„Kreativ Hallo Du!

Hir findest du das Foto-Thema für Juli 2025Hitze.
Unterstützung für das PSC
ACHTUNG: Regeln für die Verwendung von KI-Bildern im PSC.
Bitte sorgfältig durchlesen und beachten!

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 07.06.13, 10:30
Benutzerbild von Pygar
Pygar Pygar ist offline
hat immer was zu sagen
 
Registriert seit: 05/2013
Beiträge: 317
OS: Windows XP
Kreativ-Software: CeEs6
Pygar ist nett und hilfreichPygar ist nett und hilfreichPygar ist nett und hilfreichPygar ist nett und hilfreichPygar ist nett und hilfreich
§ 52 StGB regelt: Wenn eine Handlung mehrere Gesetze verletzt gibt es nur eine Strafe.
Die wird dann, natürlich, an der Höchstgrenze festgemacht.


Aber es gibt noch andere Beispiele: http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

Wobei auch schon allein der Begriff "Raubkopie" ein Schwachsinn ist.
Denn unter Raub versteht man ein Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung.

Die Moral von der Geschicht': klau* keine urheberrechtlich geschützten Werke nicht.

* Auch unwahr. Denn kopieren ist kein Diebstahl.
__________________
Ansel Adams, US-Landschaftsfotograf, war der Meinung daß immer zwei Menschen an einem Foto beteiligt sind: der Fotograf & der Betrachter.

Ein gutes Bild ist: wenn man es länger als einen Augenblick ansieht.
Alles ist schon einmal fotografiert worden - aber noch nicht von mir.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 24.10.13, 14:28
Benutzerbild von Jenny
Jenny Jenny ist offline
PSC-Teufelchen
 
Registriert seit: 07/2008
Beiträge: 5.754
OS: Windows 11
Kreativ-Software: Creative Cloud
Jenny wohnt hier im ForumJenny wohnt hier im ForumJenny wohnt hier im ForumJenny wohnt hier im ForumJenny wohnt hier im ForumJenny wohnt hier im ForumJenny wohnt hier im ForumJenny wohnt hier im ForumJenny wohnt hier im ForumJenny wohnt hier im ForumJenny wohnt hier im Forum
Hallo!

Das hier kam heute mit dem CleverPrinting-Newsletter:

Zitat:
>>> Das Recht am eigenen Bild - Fotos mit Abbildungen von Personen veröffentlichen

Auf einer Wanderung im Urlaub machen Sie einige Schnappschüsse, auf denen auch einige Personen zu sehen - und zu erkennen sind. Sie veröffentlichen die Fotos auf Ihrer Webseite oder auf Facebook (oder sogar in einer Drucksache) und kurz danach schneit eine Unterlassungserklärung ins Haus... Wissen Sie, ob Sie in der Öffentlichkeit aufgenommene Fotos mit Personen verwenden können, auf denen Personen zu erkennen sind? Auch wenn es sich um grössere Gruppen oder sogar Ansammlungen handelt?

Ein Teil des Persönlichkeitsrechts wird als "Recht am eigenen Bild" bezeichnet. Dieses Recht beinhaltet, dass jeder Mensch selbst bestimmen darf, ob er fotografiert wird oder nicht. Und ob dieses Bild veröffentlicht wird. Ergo: Bilder von Personen dürfen nur mit vorheriger Einwilligung dieser Personen veröffentlicht werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen auf dem Bild zu sehen sind, ob es sich um ein Portrait handelt, oder ob vielleicht nur der Hinterkopf abgebildet ist - ausschlaggebend ist die Tatsache, ob die Person aufgrund der auf dem Foto sichtbaren Merkmale erkennbar ist. Eine Aufnahme von hinten, bei der aber die außergewöhnliche Haarpracht Rückschlüsse auf die aufgenommene Person zu lässt, bedarf also genauso einer Zustimmung wie auch eine nicht erkennbare Person, die vor Ihrem Haus steht, denn auch da kann man auf die Identität rückschliessen.

Etwas anders verhält sich die Lage, wenn die Fotos bei öffentlichen Veranstaltungen aufgenommen werden. Zu solchen öffentlichen Veranstaltungen zählen beispielsweise Fußballspiele im Stadium, Demonstrationen oder Konzerte. Wer an solchen Veranstaltungen teilnimmt, muss damit rechnen, fotografiert zu werden. Menschenmenge ist jedoch nicht gleich Menschenmenge - Aufnahmen in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Fussgängerzonen zählen nicht als Ausnahme, da die Passanten hier nicht willentlich, sondern zufällig zusammentreffen.

Nun hätten Pressefotografen nach dem "Recht am eigenen Bild" Unmögliches zu leisten, und deswegen gibt es weitere Ausnahmen. Handelt es sich um ein sogenanntes Bild der Zeitgeschichte, also Aufnahmen von Politikern, Managern, Künstlern, Schauspielern, Sportlern und noch einigen anderen Personen des öffentlichen Lebens, müssen Sie keine Genehmigung einholen. Bei deren Lebensgefährten oder Kindern gilt die Ausnahme wiederum nicht.

So, das wäre im Groben geklärt. Wer noch mehr im Detail klären und aufklären möchte, dem sei die Website der Kanzlei Marion Janke aus Rostock empfohlen. Die Spezialistin zu den Themen Urheberrecht und Medienrecht erklärt die verschiedenen Rechtsgebiete und deren Regeln wie das Softwarerecht, das Markenrecht oder das Urheberrecht, Fallbeispielen beleben die Informationen. Vielen Dank für diese kostenlos zur Verfügung gestellte und gut verständliche Rechtswissen!

http://www.medienrecht-urheberrecht....d-personenfoto
__________________
Gruß Jenny
_____________________
Live long and prosper!
Mit Zitat antworten
Antwort

Stichworte
copyright, hilfe, schutz, urheber, urheberrecht, urteile

Lesezeichen

Aktive Benutzer in diesem Thema: 3 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 3)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Linktipps Urheberrecht Conny Lounge 10 29.06.10 15:36
Linktipps Interessantes Urteil zum Urheberrecht blindguard Lounge 7 29.12.09 08:19
[CS4] Interessantes Video mit den neuen Funktionen psychomania Rund ums Photoshop Cafe 2 14.12.08 10:17


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:04 Uhr.

Impressum

Kontakt      Photoshop-Cafe      Archiv     Impressum     Nach oben

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
©2005-2024 photoshop-cafe.de

Seite wurde generiert in 0,10247 Sekunden mit 11 Queries