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#1
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Also, da Adobe ja beim Download auch die Seriennummer mitliefert (aus der Liste neben Download ersichtlich) kann es eigentlich nur legal sein, wenn man als Erstbenutzer CS2 nutzt.
Adobe schreibt vor der Auflistung der Downloads hierzu: "Adobe empfiehlt, nicht unterstützte und veraltete Software nicht mehr einzusetzen. Die im Rahmen des Downloads erhaltenen Seriennummern sollten nur von Kunden verwendet werden, die CS2 oder Acrobat 7 rechtmäßig erworben haben und weiterhin nutzen möchten." Für mich ist das Wörtchen "sollte" wichtig, dies ist also kein Verbot. So sehe ich es zumindest. Gruß Nobby |
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#2
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Hallo!
Sollte, kann, könnte, darf... das ist auf rechtlicher Schiene alles mit Vorsicht zu geniessen... Niemand kann dir verbieten, PS (welche Version auch immer) auf deinem Rechner installiert zu haben! Aber ohne entsprechende Lizenz darfst du diese Software eben nicht nutzen. Hier geht es also um die LIZENZ, und nicht um die Kilo-/Megabyte an Daten, die du von wo auch immer runtergeladen hast! Wenn ich mir PS von irgendeiner (zumindest) DUBIOSEN/sekundären Quelle downloade, dann ist das für die Firma Adobe vielleicht ein Ärgernis, aber eben kein rechtliches Problem. Rechtlich wird es erst dann ein Problem, wenn du das Programm UNLIZENSIERT nutzt. Soll heißen: Verkauft wird nicht das Programm an sich, sondern "die Lizenz, es NUTZEN zu dürfen". Dies ist aber auf keinen Fall als eine Art RECHTSBERATUNG zu verstehen!!! Dafür wende dich bitte an einen Anwalt! PS: Ein (mehr oder weniger!!!) vergleichbares Beispiel: Du darfst (straffrei) Marihuana in Höhe deines Eigenbedarfs mit dir führen, aber "gebrauchen" darfst du es nicht! Irgendwie paradox, aber wahr...
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Gruß Jenny _____________________ Live long and prosper! |
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