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Das müssen Sie noch wissen:
· Gebührenbeauftragte sind keine Beamte, sondern Freiberufler. Die Behauptung „Ich bin Beamter von der GEZ“ ist natürlich erlogen! · Sie dürfen kein Grundstück, keine Wohnung und keine Geschäftsräume ohne Einwilligung des Besitzers oder Mieters betreten, sonst ist es Hausfriedensbruch (§ 123 StGB). · Sie dürfen die Bürger nicht bedrohen oder täuschen. Dies wäre strafbar (Nötigung nach § 240 StGB). Außerdem würde die Anmeldung unwirksam (lt. Dienstanweisung). · Das angedrohte Bußgeld ist nicht 2.000 €, sondern 1.000 €. Hannes G. hat hier „geschummelt“. Seine flapsige Aussage, „durch den Euro wird alles teuro“, ist zumindest beim Bußgeld falsch. · Natürlich braucht man keine Einzugsermächtigung unterschreiben. Nur hieran verdient die GEZ mehr und der Beauftragte versucht deshalb die Bürger zu „überreden“. http://www.gez-abschaffen.de/Beamter/IchbinBeamter.htm edit: http://gez-abschaffen.de/ |
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