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Nunja, tuffenuff. Einerseits hast Du recht: Es ist ein Unding, dass die Plattenkonzerne 70% der Erlöse einstreichen. Genauso ist es ein Unding, dass iStock 80% der Erlöse einstreicht. Daran wird sich aber durch ACTA nichts ändern - weder positiv noch negativ.
Jedes (Urheberrechts)Gesetz, das sich ein Musikkonzern zunutze machen kann, kann sich übrigens auch der kleine Straßenmusikant zu nutze machen. Vor dem Gesetz sind alle gleich (sollten zumindest). Auch hast Du die Geheimhaltung kritisiert. Diese Kritik möchte ich auch vorbringen. Mittlerweile ist der Vertragsentwurf aber frei verfügbar (guckstu link oben ![]() Eigentlich ist es ganz normal, das solche Sachen "im geheimen" ausgehandelt werden - man kann auch schlecht schon was veröffentlichen, wenn es noch nichts außer einer Diskussion gibt. Angesichts des enormen öffentlichen Interesses hätte man aber ruhig Zwischenergebnisse veröffentlichen können. Dadurch, dass nur "geleakte" Infos nach Außen durchgedrungen sind, ist auch viel dummes Zeug entstanden. Beispiel Überwachung durch Provider: Möglicherweise wurde das diskutiert, in den Vertragsentwurf ist es aber nicht gekommen. Ich glaube diese Leute sind aber alle viel zu altmodisch und unflexibel um zu merken, dass man dieses Thema hätte anders als die "normalen" behandeln müssen. Es gibt natürlich auch von meiner Seite echte Kritikpunkte. Z.B. dass verkaufte gefälschte Produkte mit nicht verkauften Echten gleichgesetzt werden. Solange das nicht behoben wird, bin ich auch dagegen. Grundsätzlich bin ich aber eher dafür. Zitat:
![]() Dass es dabei ums Geld geht, ist ganz Klar. Die GEMA möchte halt Lizenzgebüren, die Google nicht bezahlen möchte. Eigentlich ein Legitimes Recht. Das die Interpreten davon wenig haben, ist ein anderes Thema. Ich möchte auch noch mal ansprechen, was ACTA eigentlich ist. Anscheinend gibt es da noch zu viele Menschen, die nicht wissen, sondern glauben. ACTA ist ein Vertrag zwischen Staaten. Der einzelne Bürger ist erstmal außen vor. Ein Bürger kann auch unmöglich gegen ACTA verstoßen, das können nur die Vertragspartner, also die unterzeichnenden Staaten. ACTA kommt also überhaupt nicht direkt beim User an. Wie das bei diesen Verträgen so üblich ist, setzt ACTA Mindeststandards, die jedes der unterzeichnenden Länder einhalten muss. Das heißt, das entsprechende Land muss diese Mindeststandards in seine Gesetzgebung einfließen lassen. Erst so kommt ACTA in Kontakt mit dem Bürger. Das Deutsche Urheberrecht erfüllt sämtliche Mindestanforderungen (bis eben auf den oben genannten Kritikpunkt), d.h. in Deutschland würde sich durch ACTA eigentlich gar nichts ändern! Das erklärt sogar das Justizministerium: http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmel...urch_ACTA.html Das Urheberrechtsgesetz könnte natürlich trotzdem geändert werden, das könnte es aber auch ohne ACTA. ACTA würde es also für (uns) Urheber einfacher machen, Unterlassung oder sogar Schadenersatz in Ländern zu fordern, in denen das vorher aufgrund der laxen Gesetze kaum möglich wäre. Ich bitte alle nochmal eindringlich alle, den ACTA Vertragsentwurf genau durchzulesen. Ich weiß, es sind 50 Seiten, aber es erleichtert die Diskussion doch erheblich. Wer der englischen Sprache nicht so mächtig ist, kann sich auch die Deutsche Übersetzung anschauen: http://register.consilium.europa.eu/...12196.de11.pdf |
Stichworte |
acta, gegner, schutz, urheberrecht |
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