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http://www.welt.de/wams_print/articl...erschwand.html Das Thema war hochsensibel: Zum 1. April 1969 sorgte der damalige Hamburger Schulsenator Wilhelm Drexelius (SPD) mit einer Dienstanweisung zum Verbot der Prügelstrafe für Klarheit und damit auch für Rechtssicherheit in den Schulen. Immer wieder hatten sich Pädagogen vor Gericht verantworten müssen, weil sie gegen renitente Schüler handgreiflich vorgegangen waren. Ab sofort waren körperliche Züchtigungen grundsätzlich tabu, der Rohrstock wurde aus den Klassenzimmern verbannt. Es waren im Wesentlichen drei Grundsätze, die nun gelten sollten: Die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule war eine pädagogische Aufgabe. Auf die körperliche Züchtigung sollte jeder Lehrer verzichten. Verboten waren überdies alle Maßnahmen, die die körperliche oder seelische Gesundheit schädigen konnten oder das Anstandsgefühl verletzten. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperstrafe Das Züchtigungsrecht der Eltern gegenüber ihren Kindern wurde in Österreich stufenweise zwischen 1975 und 1989 abgeschafft und in Deutschland im Jahr 2000 (durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)) ersatzlos abgeschafft: durch die Verschärfung des § 1631 BGB (Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung) haben Kinder das ausdrückliche „Recht auf gewaltfreie Erziehung“: „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“. Über die Abschaffung des Züchtigungsrechtes von Mädels - wenn sie zum Beispiel nicht putzen wollen - habe ich nicht gefunden ![]() |
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Wo sich Fuchs und Hase gute Nacht sagen. | trinle | Work in Progress | 18 | 03.01.11 20:00 |